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Land fördert Modernisierung von Mietwohngebäuden

Melsungen. Im Jahr 2010 werden Darlehen aus dem Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ des Landes Hessen für die Förderung der Modernisierung von Mietwohngebäuden zur Verfügung stehen. Interessierte können  Bauvorhaben für eine Förderung im Modernisierungsprogramm 2010 bis zum 8. März anmelden. Es ist vom Ministerium beabsichtigt, die Fördermittel bis Mitte Mai 2010 bereitzustellen. Die vollständigen und geprüften Anträge sind voraussichtlich bis Ende August 2010 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) vorzulegen. Es wird gebeten, nur Bauvorhaben anzumelden, für die Anträge fristgerecht gestellt werden können.

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
des Wohnungszuschnitts, zum Beispiel durch Anbau von Balkonen oder durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien, der natürlichen Belichtung und Belüftung, der Heizungstechnik sowie die Erneuerung der Fenster, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme „CO2-Gebäudesanierung“ oder „Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS“ der KfW finanziert werden können. Darüber Hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs), der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes, der baulichen Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderungen und
der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze).

Förderfähig sind auch Instandsetzungsmaßnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit wohnwertverbessernden Modernisierungsmaßnahmen stehen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Die Förderrichtlinien stehen unter www.wibank.de zur Verfügung.

Aktuell wird eine Neufassung der Förderbestimmungen vorbereitet. Diese sehen folgende wesentliche Änderungen vor:
·        Die Begrenzung der förderfähigen Kosten auf 35.000 Euro je Wohneinheit soll entfallen.
·        Die Förderkonditionen werden verändert.

Bisher: 5 Jahre zinslos, weitere 5 Jahre 1,5 % Zins, danach 5 Jahre 3,5 %, anschließend marktübliche Verzinsung. Tilgung 10 Jahre 1 %, weitere 5 Jahre 1,5 %, anschließend 2 %. Laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % jährlich.

Neu: 10 Jahre 1,2 %, weitere 5 Jahre 3,5 %. Danach marktübliche Verzinsung. Die Tilgung beträgt für die Gesamtlaufzeit 2 %. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag entfällt.

Der Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindungen wird an den Zeitraum der ersten Zins-periode angepasst. Für weitere Informationen steht das Melsunger Amt für Finanzen und Steuern unter Telefon (05661) 708-120 und 708-121 zur Verfügung. (red)