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Pflegestützpunkt wird zielstrebig vorbereitet

Schwalm-Eder. Die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Schwalm-Eder-Kreis werde derzeit zielstrebig vorbereitet, teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Hintergrund ist der „Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen“, der vor kurzem von den hessischen Kranken- und Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag entspricht damit dem Erlass des hessischen Sozialministeriums vom Dezember 2008, wonach in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ein Pflegestützpunkt eingerichtet werden soll.

Aufgaben
Im Pflegestützpunkt sollen Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf Angehörige oder Menschen mit Behinderungen, umfassende Informationen, Beratungen und Hilfe zum Thema Pflege erhalten. Der Pflegestützpunkt wird eng mit den bereits vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsanbietern in den Wohnorten zusammenarbeiten. Er soll umfassend und unab­hängig zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, zur Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfeangeboten in der Region informieren und beraten.

Stand der Vorbereitungen im Schwalm-Eder-Kreis

Im Schwalm-Eder-Kreis – so Neupärtl – haben bereits Gespräche zwischen dem Kreis und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen stattgefunden. Das nächste  Abstimmungsgespräch ist im kommenden Monat vorgesehen. Ziel sei es -nach Zustimmung der Gremien bei­der Träger-, den Pflegestützpunkt im Schwalm-Eder-Kreis im Frühjahr dieses Jahres einzurich­ten, und zwar bei der Kreisverwaltung in Homberg, Parkstraße 6. Das Beratungsbüro wird bar­rierefrei zugänglich sein.

Landrat Neupärtl merkt an, dass das Land Hessen sich nicht an der Finanzierung des Auf­baues und der Unterhaltung des Pflegestützpunktes beteiligen wird, sodass der Kreis und die Pflegeklassen den Pflegestützpunkt je zur Hälfte finanzieren müssen. Eine Anschubfinanzie­rung in Höhe von 45.000 Euro erwartet Landrat Neupärtl für die Errichtung des Pflegestütz­punktes jedoch aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. (red)



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