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Nur mit einem grünen Nummernschild

Ab 1. März neue Kennzeichen für Mofas und Roller

Borken. Aufgepasst heißt es jetzt wieder für alle Mofa- und Rollerfahrer: Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Um den Versicherungsschutz für Mofas und Roller zu behalten, müssen diese mit den neuen grünen Kennzeichen ausgerüstet werden. Darauf weist die SV Sparkassen Versicherung hin. Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks die alten blauen Kennzeichen abschrauben und neue grüne anbringen. Ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Diese Regelung gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle.  Kfz-Experte Christian Mühle von der SV Sparkassen Versicherung in Borken warnt: „Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist strafbar. Aber was viel entscheidender ist: Wer weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“

Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz. Christian Mühle empfiehlt zusätzlich auch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Damit sind Mofas und Roller nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa von Spiegel und Blinker, oder Diebstahl – auch der von Fahrzeugteilen – versichert.

Wer mit seinem Moped mindinstens ein Jahr schadenfrei bleibt und sich im Anschluss daran ein Motorrad oder Auto anschafft, spart durch die Schadenfreiheit-Mitnahme bares Geld. Statt wie allgemein üblich mit 230 Prozent wird das neu zu versichernde Fahrzeug in der Haftpflichtversicherung nur mit 100 Prozent eingestuft. (sb)