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Selbstgenutzter Wohnraum wird weiterhin gefördert

Schwalm-Eder. Auch in diesem Jahr stellt das Land Hessen wieder Finanzierungsmittel zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Wie Landrat Frank-Martin Neupärtl mitteilt, wird dabei nicht nur die Errichtung von Neubauten, sondern auch der Erwerb von Bestandsimmobilien finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen (Zinssatz derzeit 2,60 Prozent für zehn Jahre) die beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises beantragt werden können. Die Darlehenshöhe beträgt beim Neubau (Hessen-Baudarlehen) in der Regel 80.000 Euro. Die Gewährung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. So muss unter anderem ein Eigenkapital von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten vorhanden sein und vorgegebene Wohnflächengrenzen (Einfamilienhaus: 150 Quadratmeter) dürfen nicht überschritten werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die aus der Baufinanzierung resultierende finanzielle Belastung auf Dauer getragen werden kann. Die Einkommensgrenzen haben sich ab 2010 im Vergleich zu den Vorjahren in nicht unerheblichem Maße erhöht. Durfte zum Beispiel in den Vorjahren eine Familie mit zwei Kindern ein anrechenbares Maximaleinkommen in Höhe von 42.300 Euro nicht überschreiten, so beträgt jetzt die Einkommensgrenze 53.300 Euro.

Für den Erwerb vorhandenen Wohnraums kann ein Hessen-Darlehen beantragt werden, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, im Höchstfall 100.000 Euro (ab drei  Kindern Erhöhung um 5.000 Euro für jedes Kind möglich) betragen kann. Zu den Gesamtkosten gehören der Kaufpreis, die Nebenkosten und eventuell  Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie beim Hessen-Baudarlehen.

Durch die nachrangige Sicherung der beiden Darlehen im Grundbuch bleibt der erststellige Beleihungsraum für zusätzliche Darlehen der Banken und Sparkssen frei.

Um nähere Einzelheiten über die beiden Förderprogramme zu erfahren, rät Landrat Neupärtl allen Bauherren und Käufern, sich vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrages mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, in Verbindung zu setzen. Dort können auch die aktuellen Konditionen erfragt werden.

Die Mitarbeiter sind während der Sprechzeiten – montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr – sowie telefonisch unter den Telefonnummern (05681) 775-476 und 775-474 zu erreichen. (red)



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