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Amtsgericht erlässt U-Haftbefehl gegen 21-Jährigen

Schwalmstadt-Treysa. Das Amtsgericht Schwalmstadt hat heute Vormittag die Untersuchungshaft für einen 21-Jährigen (in vorangegangenen Meldungen war von einem 22 Jährigen berichtet worden) angeordnet, der der rechten Szene zugerechnet wird und am Samstagmorgen an einer gefährlichen Körperverletzung beteiligt gewesen ist. Der 21-Jährige ist wegen gleichgelagerter Delikte mehrfach in Erscheinung getreten und wurde schon zwei Mal zu Freiheitsstrafen verurteilt. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Schwalmstadt sah bei dem 21-Jährigen den Haftgrund der Wiederholungsgefahr, da er sich ungeachtet der laufenden Verfahren nicht von seinem strafwürdigen Verhalten abbringen lässt, sondern es unbeirrt fortsetzt. (ots)