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Lärmaktionsplan für Regierungsbezirk wird aufgestellt

Kassel/Schwalm-Eder. Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel, zu dem auch der Landkreis Schwalm-Eder gehört, – Teilplan Straßen-verkehr – wird vom 15. März 2010 bis zum 15. April 2010 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel, Raum 806, zu den üblichen Geschäftszeiten ausgelegt.

Ferner wird der Entwurf bei den Stadt- beziehungsweise den Kreisverwaltungen der Städte Kassel und Fulda und den Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel ausgelegt.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straßenverkehr – können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010, eingereicht werden.

Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse gesendet oder über die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden von den Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen an das Regierungspräsidium Kassel zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straßenverkehr – weitergeleitet.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel – Teilplan Straßenverkehr -. (red)



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