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Aktivierungsgebühr für Kurzzeitkennzeichen kommt

Schwalm-Eder. Aufgrund der hohen Instandsetzungskosten für das Straßennetz des Schwalm-Eder-Kreises hat der Kreisausschuss eine Aktivierungsgebühr für Kurzzeitkennzeichen verabschiedet. Mit der Gebühr sollen die Schäden, die der starke Winter an den Straßen im zweitgrößten Flächenkreis Hessens verursacht hat, behoben werden. Die Höhe der Abgabe soll sich nach der Dauer der Kennzeichenlaufzeit in den Sommermonaten richten. Pro Monat sollen bis zu 8 Euro erhoben werden können. Zuversichtlich zeigte man sich in der Kreisverwaltung, eine entsprechende Verordnung bereits in den nächsten Wochen auf den Weg zu bringen. Die Gebühr würde dann rückwirkend zum 1. April mit der Kfz-Steuer eingezogen. Mit diesem Modell geht der Schwalm-Eder-Kreis als erster Landkreis im gesamten Bundesgebiet neue Wege. Ein Pilotprojekt, das sicher schon bald  Nachahmer finden wird. (red)