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Kettenreaktion: Ausgebremster Motorradfahrer in psychiatrischem Krankenhaus

Schwalm-Eder/Kassel. Weil ein Autofahrer aus Fuldabrück bei Kassel ihn am Freitagnachmittag auf der A 49 zwischen der Auffahrt Borken und der Abfahrt Fritzlar in Fahrtrichtung Kassel bei Tempo 280 ausgebremst habe, geriet ein 23-Jähriger aus Rauschenberg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) offenbar so in Rage, dass er den 71 Jahre alten Pkw-Fahrer bis zu dessen Haustür in Fuldabrück verfolgte. Dabei kam es zu mehreren Nötigungen, indem der Motorradfahrer sehr dicht auf den Pkw auffuhr oder dicht links neben ihn fuhr, wenn der Autofahrer einen vorausfahrenden Lkw überholen wollte. Der Autofahrer selbst gab zum Auslöser dieser Kettenreaktion an, er habe beim ersten Überholvorgang zwar in weiter Ferne hinter sich auf der linken Spur etwas gesehen, habe aber nicht gedacht, dass er jemanden behindere oder gefährde.

Situation eskaliert vor Wohnhaus
Vor dem Wohnhaus des 71-Jährigen eskalierte die Situation schließlich weiter. Der 23-Jährige stellte den Autofahrer wütend zur Rede und versuchte, nach ihm zu schlagen. Er traf ihn aber nicht. Die Zufahrtsschranke zum Parkplatz wurde aber leicht beschädigt. Schließlich kamen andere Hausbewohner hinzu, versuchten zu schlichten und riefen die Polizei. Die Beamten nahmen den 23-Jährigen schließlich mit aufs Revier Ost. Ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Alcotest verlief zwar negativ. Da der 23-Jährige beim Gespräch mit den Polizeibeamten jedoch erhebliche Gemütsschwankungen zwischen heftigen Wutausbrüchen und extremer Niedergeschlagenheit zeigte, wurde er auf möglichen Drogenkonsum angesprochen. Er gab daraufhin an, am Abend zuvor Haschisch geraucht zu haben. Nachdem ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Drogenvortest ein positives Ergebnis brachte, wurde eine Blutprobe bei ihm durchgeführt und sein Führerschein sichergestellt. Wegen Eigengefährdung wurde der 23-Jährige anschließend mit seinem Einverständnis in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. (ots)