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Gut 12.600 Einbürgerungen im Jahr 2009

Hessen. Die Zahl der Einbürgerungen in Hessen ist auch 2009 wieder gesunken. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden 12 600 Personen eingebürgert, gut 700 weniger als im Vorjahr. 86 Prozent der Einbürgerungen erfolgten aufgrund von § 10 Abs. 1 und 2 des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Danach hatten gut 9400 Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, sowie 1400 ihrer ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder (§ 10 Abs. 2 StAG) einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Gut acht Prozent (1063) der im Jahr 2009 eingebürgerten Personen waren Ausländer, die einen deutschen Ehegatten hatten (§ 9 StAG), und knapp fünf Prozent (584) waren Ausländer im Inland mit Niederlassung auf Dauer (§ 8 StAG). Auf alle übrigen Rechtsgründe entfielen 112 Einbürgerungen. Maßgeblich für die sinkende Zahl der Einbürgerungen war die rückläufige Entwicklung der nach § 9 StAG (minus 255) und § 10 Abs. 2 StAG (minus 486) Eingebürgerten, während die Zahl der nach § 8 StAG und § 10 Abs. 1 StAG eingebürgerten Personen das Niveau des Vorjahres erreichte.

Rund 53 Prozent der Eingebürgerten (6630) hielten sich seit acht bis unter 15 Jahren in Deutschland auf, etwa 14 Prozent (1706) wiesen eine Aufenthaltsdauer von 15 bis unter 20 Jahren nach, und gut 19 Prozent (2410) lebten bereits 20 Jahre oder länger in Deutschland; 15 Prozent erhielten die Einbürgerungsurkunde bereits bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren.

Einbürgerungen werden vor allem von jüngeren Ausländern wahrgenommen. Nahezu 67 Prozent oder 8400 der Eingebürgerten waren jünger als 35 Jahre, weitere 20 Prozent befanden sich im Alter zwischen 35 und 45 Jahren. Demgegenüber lag der Anteil der 60-Jährigen und Älteren an allen Einbürgerungen bei lediglich gut vier Prozent.

Mit 3400 Eingebürgerten stellten die Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit erneut die größte Gruppe. Es folgten Personen aus Marokko und Afghanistan mit jeweils gut 800 Einbürgerungen. Aus Ländern der Europäischen Union stammten insgesamt 1800 eingebürgerte Personen. Jeder zweite Eingebürgerte behielt neben der neu erworbenen deutschen die bisherige Staatsangehörigkeit bei. (red)