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Stellungnahme der IHK Kassel zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Kassel. Die Industrie- und Handelskammer Kassel hat in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung von IHKs ein positives Fazit gezogen. Nach den Äußerungen des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sich die IHKs zu allen Themen äußern, „bei denen es um nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht“. Das bedeutet zum Beispiel, dass die IHKs sich auch zu Themen wie Energie- und Umweltpolitik äußern dürfen.

„Das Gericht hat auch darauf hingewiesen, dass die IHKs sich objektiv und angemessen zu äußern haben“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Walter Lohmeier. Die Details können erst der genauen schriftlichen Begründung entnommen werden. „Sicher zu stellen ist bei grundsätzlichen Äußerungen die vorherige Beschlussfassung durch unser höchstes Gremium, die Vollversammlung“ , so Lohmeier weiter. Im vorliegenden Fall hatte die IHK Kassel das Papier erst nach der Veröffentlichung beschlossen. Die IHK begrüßt die deutliche Klarstellung durch das höchste Verwaltungsgericht, die zu mehr Rechtssicherheit führen wird. (red)