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Förderung von sozialen Maßnahmen

Landesmittel für den Schwalm-Eder-Kreis für  das Jahr 2010 bewilligt

Schwalm-Eder. Seit vier Jahren ist der Schwalm-Eder-Kreis für die Verteilung und Auszahlung der vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Mittel für die Förderung sozialer Hilfen zuständig. Der Bewilligungsbescheid des Landes über 223.750 Euro für das Jahr 2010 liegt dem Kreis nunmehr vor. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt hierzu mit, dass durch diese Rahmenvereinbarung die kommunale Planungs- und Handlungsfähigkeit gestärkt und die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Versorgung geschaffen wurden. Die Verteilung der Fördermittel wurde in Absprache mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege vom Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises beschlossen.

Die vom Land Hessen bereitgestellten Mittel betragen zirka 24 Prozent des Gesamtfördervolumens. Den Großteil der Förderung trägt der Schwalm-Eder-Kreis mit fast 61 Prozent. Die restlichen 15 Prozent werden vom Landeswohlfahrtsverband getragen.

In den Genuss der Fördermittel kommen acht Maßnahmeträger mit zehn Maßnahmen. Dies sind der AKGG Melsungen, Hephata Schwalmstadt, die Jugend- und Drogenberatungsstelle Homberg, die AWO Homberg, der Betreuungsverein Schwalm-Eder, der Betreuungsverein der AWO, die ambulante Suchthilfe sowie das Familienzentrum mit Elternschule Homberg, so Landrat Neupärtl.

Die Maßnahmeträger betätigen sich in den Bereichen  der „Stärkung des Gemeinwesens“ und  der „Prävention und Beratung im Gesundheitswesen“. Diese Förderziele sind in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Landkreisen festgeschrieben. Mit allen Maßnahmeträgern wurden entsprechende Zuwendungsverträge geschlossen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Raten.

Landrat Neupärtl freut sich, dass die finanzielle Unterstützung dazu beiträgt, die sozialen Infrastruktur im Kreis zu sichern. (red)