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Förderschwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Schwalm-Eder. Auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird ein neuer Förderschwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“ im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Programmteil A) eingerichtet. Als drittgrößter Wirtschaftszweig der Bundesrepublik Deutschland sichert der Einzelhandel die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern. Der stärker werdende Wettbewerb fordert dabei täglich frische Produkte, kundennahe Standorte und eine zielgruppenorientierte Präsentation. Gleichzeitig nimmt die Aufmerksamkeit der Kunden in Bezug auf umwelt- und klimagerechtes Handeln der Unternehmen zu.

Mit dem Bau neuer Geschäftsgebäude, der Neuplanung und Neugestaltung von Verkaufsräumen oder dem Austausch veralteter Heizungs- oder Kühlanlagen lassen sich deutliche Umwelteffekte realisieren, sei es durch besondere Gebäudedämmung, energieeffiziente Anlagentechnik und Beleuchtung oder den Einsatz erneuerbarer Energien und natürlicher Kältemittel.

Der neue Förderschwerpunkt richtet sich an Einzelhandelsunternehmen, zum Beispiel für Lebensmittel- und Drogerieprodukte sowie Supermärkte. Einzelhandelsunternehmen aus anderen Bereichen (zum Beispiel Textil- oder Spielwareneinzelhandel sowie Heimwerkermärkte) können in Fällen mit überdurchschnittlichen Umwelteffekten auch berücksichtigt werden.

Gefördert werden ausschließlich Kombinationen von mindestens zwei umweltrelevanten Maßnahmen. Diese Maßnahmen können aus verschiedenen Themengebieten (zum Beispiel Energieeffizienz und Abfall) oder auch aus ein und demselben Themengebiet (zum Beispiel energieeffiziente Beleuchtung und energieeffiziente Kühlung) kommen. Für Einzelmaßnahmen steht das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm außerhalb des Förderschwerpunktes zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes erhalten Unternehmen im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm eine zusätzliche Zinsverbilligung des Bundes von bis zu 1 Prozent p. a.
Für kleine Unternehmen (KU) gibt es ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Der Förderschwerpunkt ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet.

Die detaillierten Bedingungen für die Förderung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Merkblatt. Dieses finden Sie unter www.kfwmittelstandsbank.

Bei Fragen stehen Ihnen auch die MitarbeiterInnen des Fachbereiches Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter wirtschaftsfoerderung@schwalm-eder-kreis.de oder unter (05681) 775–470 gerne zur Verfügung. (red)



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