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Schülerbeförderungskosten: SPD schlägt Gesetz vor

Schwalm-Eder. „Die Chance auf beste Bildung- und Ausbildung darf nicht länger vom Familieneinkommen abhängig sein“, begründen die SPD-Landtagsabgeordneten des Schwalm-Eder-Kreises Regine Müller und Günter Rudolph eine Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion Hessen. Anlass ist, dass Schülerinnen und Schülern nach der Sekundarstufe I keine Schülerbeförderungskosten mehr erstattet werden und hier insbesondere einkommensschwache Familien Unterstützung brauchen. Die SPD reagiere damit auch „auf das ignorante Verhalten der Kultusministerin, die im Unterschied zu einer Vielzahl von Menschen in Nordhessen keinen Handlungsbedarf“ sehe. „Während die Kultusministerin die Realität ausblendet, legt die SPD einen Lösungsvorschlag vor“, so der parlamentarische Geschäftsführer Rudolph.

„Das schulische Leben ist in den letzten Jahren vielfältiger  geworden, und das führt zu erheblichen Kosten für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern“, stellt Regine Müller fest. „Nicht nur die Kosten für Fahrten zur Schule, zur Ausbildungsstätte oder zum Praktikumsort belasten die Familienkasse, sondern auch durch beispielsweise Fachbücher, die Anschaffung eines Laptops sowie durch Klassenfahrten oder sogar durch private Nachhilfe entstehen erhebliche Kosten“, betont Rudolph. Insbesondere einkommensschwachen Familien fehle deshalb oft das Geld für eine gute Bildung ihrer Kinder.

„Studien belegen, dass der Schulerfolg in kaum einem anderen Industriestaat so stark von der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten abhängig ist wie in Deutschland“, kritisiert Müller. Einkommensschwachen Familien falle es wesentlich schwerer, die Kosten für die schulische Ausbildung zu tragen. „Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Kinder dafür entscheiden, unmittelbar nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht einen Bildungsgang zu besuchen, der zur allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife führt“, stellt Müller klar. Durch den Schulbesuch entstünden finanzielle Belastungen, die in der Regel über Jahre andauern. Besonders betroffen seien Schülerinnen und Schüler, aus Einkommensschwachen Familien sowie der Personenkreis der bereits auf soziale Unterstützung angewiesen ist. „Bundes- oder Landesregelungen zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der gymnasialen Oberstufe sowie in Bildungsgängen der Fachoberschule gibt es – wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen – bisher nicht. Auch in den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II sind für die Schulbildung keine Kosten angesetzt“, kritisiert Rudolph.

„Mit unserem Entwurf für ein Landesausbildungsförderungsgesetz wollen wir gegen diese Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien aktiv werden“, so Müller weiter. Die Regelungen sollen bedürftige Schülerinnen und  Schülern finanziell dabei unterstützen, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. Dazu sollen Kosten, die ausschließlich durch die Schulausbildung entstehen, bezuschusst werden.

„Weil zu Hause wohnenden Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht durch BAföG-gefördert werden, sehen wir das Land in der Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten für Ausbildungsgerechtigkeit zu sorgen. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion stellt dazu die Weichen und schon ab dem Schuljahr 2011/2012 könnten erste Schülerinnen und Schüler die Zuschüsse erhalten“, fassen die Landtagsabgeordneten die SPD-Initiative zusammen. „In Bildung investiertes Geld ist gut angelegt. Der finanzielle Umfang der von uns geplanten Förderung orientiert sich am aktuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler, ohne dabei den Landeshaushalt unverhältnismäßig zu belasten“, betonen die SPD-Politiker. „Nun ist es an den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, entweder unserem Gesetzesvorschlag zuzustimmen, oder weiterhin die Realität auszublenden.“ (red)



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