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Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen

Hessen. Im Jahr 2009 wurden in Hessen gut 4.300 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen geleistet, knapp zwei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, dauerten Ende 2009 noch 3.000 Hilfen an. Gut 1500 Hilfen wurden in 2009 begonnen. 54 Prozent der Hilfen erfolgten ambulant/teilstationär, rund 44 Prozent der Hilfen wurden in einer Einrichtung über Tag und Nacht geleistet und knapp zwei Prozent bei einer Pflegeperson. Hauptzielgruppe waren bei Beginn der Hilfe die Sechs bis unter Zwölfjährigen mit 44 Prozent, gefolgt von den Zwölf- bis unter 18-Jährigen mit fast 38 Prozent. 18 Prozent waren bereits volljährig und weniger als ein Prozent war unter sechs Jahre alt. Mit gut zwei Dritteln wurden die Hilfen vor allem männlichen Heranwachsenden zuteil.

Häufigster Grund waren mit 33 Prozent Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen, gefolgt von schulischen/beruflichen Problemen mit 26 Prozent und Auffälligkeiten im sozialen Verhalten mit 17 Prozent. Die finanzielle Situation in der Familie spielte bei der Notwendigkeit der Hilfegewährung eine Rolle. In der Hälfte der Fälle lebten die Kinder/Jugendlichen bei Alleinerziehenden oder in „Patchworkfamilien“ und in 45 Prozent der Fälle lebten die Eltern zusammen. In knapp 28 Prozent waren die Familien/der junge Mensch auf Transferleistungen angewiesen.

Die Hilfen werden jungen Menschen gewährt, wenn deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Hilfe kann sowohl ambulant, teilstationär, durch Unterbringung bei einer geeigneten Pflegeperson oder in stationären Einrichtungen erfolgen. Bei Kindern im Vorschulalter wird die Hilfe bevorzugt durch Unterbringung in einer integrativen Tagesbetreuung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern geleistet. Für Schulkinder können unter anderem Kurse für Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und Rechenschwäche (Dyskalkulie) gewährt werden.

Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und die am 31.12. bestehenden Hilfen. Die Hilfe wird auch den jungen Menschen gewährt, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt. (red)



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