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Zwei Festnahmen nach Einbruch

Schwalmstadt. In der vergangenen Woche konnten Beamte der Polizeistation Homberg im Zuge einer aktuellen Fahndungsmaßnahme zwei Tatverdächtige nach einem Einbruch in einen in Schwalmstadt ansässigen Betrieb für Autoverwertung und Schrotthandel festnehmen. Nachdem die Täter beim Einbruch in der Nacht zum 1. September einen Alarm ausgelöst hatten, kontrollierte einer der an der Fahndung beteiligten Funkstreifenwagen auf der Bundesstraße 254 in Höhe Spieskappel ein verdächtiges Fahrzeug.Dieses Fahrzeug, ein Renault Espace mit litauischem Kennzeichen, war der Polizei seit längerem als verdächtig bekannt. Die Polizei hatte bereits Hinweise auf dieses Fahrzeug erlangt, da es im Umfeld von Einbruchstatorten zuvor verdächtig aufgefallen war.

Bei der Kontrolle im Zuge der Fahndung am 1. September wurden in dem Fahrzeug nun Einbruchswerkzeuge und Spuren aufgefunden, die einen dringenden Tatverdacht wegen des aktuellen Einbruchs in den Schrotthandel in Schwalmstadt gegen die beiden Fahrzeuginsassen begründeten. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei litauische Staatsangehörige im Alter von 36 und 26 Jahren ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Einer der Männer ist bereits einschlägig bei der Polizei in Erscheinung getreten.

Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die beiden Personen ebenfalls  dringend verdächtig sind, auch in der Nacht zum 28. August dieses Jahres einen Einbruch in denselben Betrieb begangen zu haben. Bei dieser Tat waren mehrere Hundert Kilogramm Kupferkabel gestohlen worden. Der Verbleib des Kupfers ist zurzeit nicht bekannt. Bereits  zu Beginn dieses Jahres wurden zwei Einbrüche in den Betrieb begangen, bei denen jeweils eine größere Anzahl Altkatalysatoren gestohlen wurde. Ob auch diese Taten auf das Konto der festgenommenen Tatverdächtigen gehen, ist zurzeit nicht gesichert.

Die Regionale Kriminalinspektion Schwalm-Eder hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg ordnete das Amtsgericht Schwalmstadt die Untersuchungshaft gegen beide Personen an. Sie wurden in eine Untersuchungshaftanstalt verbracht. (ots)