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Alte Parkausweise für schwerbehinderte Personen ab 2011 nicht mehr gültig

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl und die Verkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises weisen darauf hin, dass die vor 2002 an gehbehinderte oder blinde Personen ausgegebenen blauen Parkausweise am 31. Dezember ungültig werden. Allen Inhabern solcher Parkausweise (erkennbar am fehlenden Passbild auf der Rückseite) wird empfohlen, sich in den nächsten Wochen bei der für sie zuständigen Behörde wegen der Ausstellung eines neuen Parkausweises nach EU-einheitlichem Muster zu melden. Zuständig für den Umtausch der Ausweise sind in den Kommunen über 7.500 Einwohnern die Ordnungsämter, für die Bürger der kleineren Kommunen ist die Verkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises der Ansprechpartner.

Zur Ausstellung des EU-einheitlichen Parkausweises sind diese Unterlagen einzusenden: Kopie des bisherigen Parkausweises, Kopie des aktuellen Schwerbehinderten-Ausweises sowie ein Passbild (zur Sicherheit auf der Rückseite mit Namen versehen).

Die Verkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises ist so zu erreichen: Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 32.5, Waßmuthshäuser Straße 52, 34576 Homberg, Telefon (05681) 775 381-

Hintergrund:
Seit 2001 gelten für die Erteilung von Parkausweisen an Personen mit Behinderungen EU-einheitliche Regeln. Anspruch auf einen Parkausweis haben Personen mit: außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkmal „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis) , Blinde (Merkmal „Bl“ im Schwerbehinderten-Ausweis), beidseitiger Amelie (Fehlen der Extremitäten) , beidseitiger Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen, unmittelbar an Schultern oder Hüften ansetzend) oder Menschen mit vergleichbaren Funktionsstörungen. (red)