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Polizeipräsidium Nordhessen führte Gurtkontrollen durch

Rund ein Fünftel der kontrollierten Personen war nicht angeschnallt

Schwalm-Eder. In der vergangenen Woche führte die nordhessische Polizei in der Stadt und im Landkreis Kassel, auf den nordhessischen Autobahnen sowie in den Landkreisen Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner im Zeitraum vom 13.  bis zum 17. September Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Anschnallpflicht durch. Insgesamt wurden 2.204 Fahrzeuge und 2.661 Personen kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass rund ein Fünftel der kontrollierten Fahrzeuginsassen (532) nicht angeschnallt waren. In 35 Fällen waren mitgeführte Kinder nicht (15) beziehungsweise nicht vorschriftsmäßig, dass heißt im falschen Kindersitz (20), im Fahrzeug gesichert.

Im Bereich der Stadt und dem Landkreis Kassel konnten bei insgesamt 582 kontrollierten Fahrzeugen 157 so genannte „Gurtmuffel“ festgestellt werden. In elf  Fällen waren Kinder nicht beziehungsweise nicht richtig gesichert.

Auf den nordhessischen Autobahnen waren dahingehend 95 Fahrzeugen mit insgesamt 107 Insassen kontrolliert worden; 23 davon kamen ihrer Anschnallpflicht nicht nach.

Im Schwalm-Eder-Kreis wurden insgesamt 490 Fahrzeuge kontrolliert. Unter den 516 überprüften Insassen fanden sich 190, die keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten. In 22 Fällen waren Kinder nicht oder nicht richtig gesichert.

Im Dienstbereich der Polizeidirektion Werra-Meißner fanden sich unter den 294 Insassen von insgesamt 231 kontrollierten Fahrzeugen 71 „Gurtmuffel“.

In Waldeck-Frankenberg stellten die Beamten bei 806 kontrollierten Fahrzeugen und insgesamt 1.038 überprüften Personen 91 Verstöße gegen die Anschnallpflicht fest. In zwei Fällen waren Kinder nicht oder nicht richtig gesichert.

Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht schlägt mit 30 Euro Verwarnungsgeld zu Buche. Ein nicht vorschriftsmäßig gesichertes Kind wird für den Fahrzeugführer mit 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrsdatei geahndet. Sind mehrere Kinder im Fahrzeug  nicht ordnungsgemäß gesichert erhöht sich das Bußgeld auf 50 Euro und ebenfalls einem Punkt in Flensburg. (ots)