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Interessenvertretung Klärwerk sieht weiteren Auseinandersetzungen gelassen entgegen

Borken. „Eine abgewiesene Klage vor Gericht löst keine Panik aus und ist daher auch kein Grund, den Kopf entmutigt in den Sand zu stecken. Es macht natürlich deutlich, dass noch ein gewaltiges Stück Arbeit zum Erreichen des gewünschten Ziels notwendig ist“, zu dieser Einschätzung kamen vergangene Woche die Vorstandsmitglieder der Interessenvertretung Klärwerk im Verlauf ihrer Zusammenkunft aus Anlass der Aufarbeitung der eingetroffenen schriftlichen Urteilsverkündung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Kassel.

Dieses hat nun in 1. Instanz im Streitfall der nordhessischen Bürgerinitiative gegen die Stadt Borken in Sachen Finanzierung der Kläranlagen Trockenerfurth und Gombeth zu Ungunsten des Vereins entschieden. So ist das Urteil aus Sicht des Klägers naturgemäß ernüchternd und enttäuschend. Andererseits war man ja auch schon auf eine solche schlechte Nachricht vorbereitet.

„Es wunderten sich während der Verhandlung nicht wenige unter den zahlreichen Zuhörern aus den Reihen des Vereins über die eigenartige Vorgehensweise des Einzelrichters. Damit entstand sehr schnell der Eindruck, dass hier ein Verfahren wohl in aller Eile abgearbeitet werde, um es dann in die nächste Instanz zu bringen. Sowohl die vom Kläger angesprochenen Schwerpunkte, die Klärung einer eventuellen Verjährung bezüglich des Bauwerkes Abwasserbehandlungsanlage Trockenerfurth, einer ehemaligen selbständigen örtlichen Ringleitung, als auch die mangelhaft ermittelte Flächenbilanz und die ebenfalls angezweifelte Richtigkeit der Globalrechnung beider Anlagen wurden der Komplexität wegen nur in Kürze beziehungsweise recht oberflächlich behandelt“, so die Interessenvertretung Klärwerk.  „Der Richter vertrat die Auffassung, wir Bürger müssen in diesem Zusammenhang schon der Stadt vertrauen. Welche seltsame Feststellung: Wenn wir Vertrauen hätten, brauchten wir ja wohl nicht zu klagen!“, reagierte verärgert der Vorsitzende Bernd Zuschlag.

Im Urteil spricht das Gericht von einer reinen Ergebniskontrolle, die aber nur in Hessen Gültigkeit habe. Diese Auffassung verstößt nach Ansicht von Vereinsvertretern gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz).  Zuschlag weiter:“ Es kann doch nicht sein, dass wir Hessen anders behandelt werden wie Bürger in Sachsen, Bayern oder in anderen Bundesländern“.  „Außerdem“, fügt er hinzu, „wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht berücksichtigt, wonach das Verwaltungsgericht Kassel alle Einzelheiten zu prüfen hat“.

Nach Meinung der Interessenvertretung Klärwerk war wohl der einfachste Weg (und der geringste Aufwand), die Klage abzuweisen. Die Aussage des Einzelrichters, dass ja ohnehin jemand die umstrittenen Kosten für die Anlagen zahlen müsse, lässt aus Sicht der Klägerseite Zweifel an der Richtigkeit einer solchen unbefriedigenden Entscheidung aufkommen.

So war man die letzten Tage damit beschäftigt,  die schriftliche Urteilsbegründung aus Kassel gründlich auszuwerten. Für den 29. Oktober sind alle Vereinsangehörigen zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung ins Dorfgemeinschaftshaus nach Borken-Gombeth aufgerufen, um im Verlauf der Zusammenkunft über zukünftig notwendige Vorgehensmaßnahmen abzustimmen. (Bernd Zuschlag)