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Kostenzuschüsse für Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

Schwalm-Eder. Das Land Hessen fördert auch in 2011 den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Die Höhe der Mittel wird sich nach dem Bedarf richten. Dazu müssen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Maßnahmen für die Förderung vorgeschlagen werden. Die Anmeldungen für das Förderprogramm müssen bis spätestens 15. Dezember erfolgen. Zu diesem Zweck ist für jede Maßnahme ein Anmeldevordruck auszufüllen.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Der Kostenzuschuss beträgt bei selbstgenutztem Wohnraum bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro/Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Interessenten können sich direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung – Arbeitsgruppe Wohnungsbauförderung – bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Telefon (05681) 775-476 oder (05681) 775-474 wenden. (red)