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Kreishandwerkerschaft fordert Rücksicht bei Neuordnung der Arbeitsgerichte

Schwalm-Eder. In einem Brief an den Hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn hat die Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder Rücksicht bei der Neuordnung der Arbeitsgerichte gefordert. Die Reform treffe Beschäftigte und Betriebe im ländlichen Raum stärker als in Großstädten. Hier müssten für das Umland andere Maßstäbe angesetzt werden als für die Ballungszentren. Besonders bedenklich sei die Situation für den Altkreis Ziegenhain, der zurzeit noch zum Arbeitsgericht Marburg gehört.

Geht es nach den Plänen des Justizministeriums, so soll das Marburger Gericht geschlossen werden und das Gebiet in Zukunft dem Arbeitsgericht Gießen zugeordnet werden. Für die Schwälmer wäre dann Gießen zuständig und die Streitigkeiten müssten dort ausgetragen werden. Die Handwerker im Kreis favorisieren dagegen eine Lösung der möglichst kurzen Wege.

In dem Brief wird auf die besondere Bedeutung der Gerichte für die Vertragsparteien hingewiesen. Auch sehe man die friedliche Streitbeilegung, die Kosten, Zeit und Ärger erspare, erschwert. Eine Kosteneinsparung durch Standortauflösungen sieht die Kreishandwerkerschaft, anders als die Landesregierung, nicht. Sie plädiert daher, das Arbeitsgericht in Bad Hersfeld zu erhalten und den Altkreis Ziegenhain dort zuzuordnen. Alternativ dazu wird eine einheitliche Lösung für den Schwalm-Eder-Kreis gefordert. Dann müssten die Schwälmer den Weg zum Arbeitsgericht nach Kassel antreten, wie der Rest im Landkreis Schwalm-Eder auch. (red)