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Vertreterbesuche im eigenen Geschäftslokal

IHK Kassel warnt: Kein vorschneller Abschluss von Verträgen

Kassel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel mahnt aus aktuellem Anlass zur Vorsicht beim Abschluss von Verträgen – zum Beispiel über das Erstellen einer Firmenhomepage – bei Vertreterbesuchen im eigenen Geschäftslokal. Gewerbetreibende werden meist unangemeldet mit der Aussage beziehungsweise dem Versprechen aufgesucht, das aufgesuchte Unternehmen sei Referenzkunde und könne zu einem besonders günstigen, einmaligen Preis bestimmte Dienstleistungen oder Waren erhalten. Im Vertrauen auf diese Zusagen unterzeichnen Gewerbetreibende einen vorgelegten Vertrag noch im Geschäftslokal, ohne die versprochenen Vertragsinhalte im Dokument genau nachzuprüfen.

„Tatsächlich wurden in einigen Fällen Verträge mit mehrjähriger Laufzeit sowie einer monatlichen Gebühr geschlossen“, erklärt Richard Straka vom IHK-Geschäftsbereich Recht und Fair Play.  Ein hoher vierstelliger Gesamtbetrag sei fällig. Die Versprechen des Vertreters deckten sich nicht mit den Klauseln im schriftlich vorgelegten Vertrag.

Wollen sich Gewerbetreibende wegen dieser Abweichungen vom Vertrag lösen, pochen die hinter solch einer Masche stehenden Firmen auf Einhaltung des Vertrages und drohen mit gerichtlichen Schritten. Die Gewerbetreibenden haben in der Auseinandersetzung kaum Möglichkeiten, die anderslautenden mündlichen Zusagen zu beweisen.

Die IHK Kassel empfiehlt deshalb dringend, einen im Geschäftslokal vorgelegten Vertrag ohne weitere Prüfung nicht zu unterzeichnen. (red)