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FWG–Kreistagfraktion spricht sich für Schuldenbremse aus

Schwalm-Eder. Die FWG–Kreistagfraktion befürwortet den von der Hessischen Landesregierung beabsichtigten Volksentscheid zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung. Durch Änderung der Verfassung soll es dem Land Hessen ab 2020 verboten sein, neue Kredite aufzunehmen. Dies sei nötig, da seit 1969 alle Regierungen in Hessen Schulden angehäuft hätten, die die Möglichkeiten reduzieren durch Bildungs- und Infrastrukturausgaben in die Zukunft des Landes zu investieren und sozial Schwächeren zu helfen, heißt es in einer Pressemitteilung der FWG. Leidtragende seien die jungen und zukünftigen Generationen. Daher sei es auch nicht möglich, sofort auf Neuverschuldung zu verzichten. Das würde massive Einschnitte in staatliche Leistungen sowie drastische Steuererhöhungen erfordern.

Die FWG setze statt auf steigende Einnahmen durch die hessische Wirtschaftskraft auf angemessene Ausgabenkorrekturen. Im Gegensatz etwa zu den Grünen müsse die Antwort nicht der Ruf nach Steuererhöhungen sein, sondern der Wille, zunächst sinnvoll zu sparen.

Die FWG Kreistagfraktion lege Wert darauf, dass die Einführung der Schuldenbremse nicht zu Lasten der hessischen Kommunen geht. Die Landesregierung werde daher aufgefordert, mit den Städten und Gemeinden über die Frage einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines kommunalen Schutzmechanismus zu diskutieren.

„Weitere Aufgaben und Lasten dürfen nicht den Städten und Gemeinden unseres Landkreises aufgebürdet werden, die Finanzausstattung muss den übertragenen Aufgaben, vor allem im Sozialbereich Rechnung tragen“, betonte Fraktionsvorsitzender Willi Werner (Edermünde). (red)