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Leserbrief: Stellvertreterwahlrecht ist verfassungswidrig

Erneut greift Herr Mißfelder für die Junge Union einen Gesetzesentwurf junger Abgeordneter aus den Jahr 2003 auf, wonach Eltern eine zusätzliche Wählerstimme für ihre Kinder erhalten sollen. Diese diskriminierende Forderung impliziert, dass die Großelterngeneration aus egoistischen Gründen die Interessen der Enkelgeneration vernachlässigt. Das Gegenteil kann man im täglichen Leben feststellen. Derartige Forderungen schüren unnötig einen Generationenkonflikt.

Durch ein Stellvertreterwahlrecht der Eltern wird defakto ein Feudalwahlrecht für Eltern eingeführt, da Eltern mit Kindern über mehr Stimmen verfügen sollen als Paare oder Alleinstehende ohne Kinder. Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt gleiches Wahlrecht für alle vor. Dies gebietet, dass unabhängig von der Kinderzahl das gleiche Wahlrecht bestehen soll. Auch eine Zwischenschaltung von Personen bei der Wahlhandlung wird in diesem Artikel ausgeschlossen.

Darüber hinaus haben wir erhebliche Bedenken, ob seitens der Eltern wirklich die Meinung und das Wohl der Kinder in die Stimmabgabe einfließt, oder ob ihre persönliche Einstellung hierbei dominiert, von einer möglichen unterschiedlichen politischen Einstellung beider Elternteile ganz abgesehen.

AG SPD 60 plus Schwalm-Eder
Siegfried Richter, Vorsitzender