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Letzte Sitzung des Runden Tisches zum Thema Verkehrslärm an der B 3 und der B 252

Steffen Saebisch: „2011 wird für die Anwohner ein ruhigeres Jahr“

Hessen. „2011 wird für die vom nächtlichen Verkehrslärm belasteten Anwohner der Bundesstraßen 3 und 252 ein ruhigeres Jahr: Das Land ordnet in den betroffenen Ortslagen Tempobeschränkungen während der Nachtzeit an, und die Kommunen haben zugesagt, deren Einhaltung zu überwachen“, dies teilte der hessische Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch am Montag nach dem Abschlusstreffen des Runden Tisches zur Situation an der B 3 und B 252 mit. „Ich bin sehr froh über diese einvernehmliche Regelung, die sowohl das Ruhebedürfnis der Bürger als auch die Interessen der regionalen Firmen respektiert.“

Auf insgesamt sechs Sitzungen des runden Tisches unter Beteiligung der jeweiligen Bürgermeister, Landräte und Anliegerunternehmen wurde erörtert, wie sich eine Lärmverringerung für die Anwohner erreichen und dabei das Mobilitätsbedürfnis der heimischen Wirtschaft erfüllen lässt.

Die nunmehr im Einvernehmen gefundene straßenverkehrsrechtliche Regelung stellt sich wie folgt dar: In den Gemeinden Münchhausen, Simtshausen, Todenhausen, Wetter, Niederwetter, Lahntal-Göttingen entlang der B 252 und in der Gemeinde Schönstadt an der B 3 wird für die Zeit von 22  bis 6 Uhr zusätzlich zum bestehenden Nachtfahrverbot für Lkw > 3,5 t eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h  für alle Kraftfahrzeuge angeordnet. In den Gemeinden Schwarzenborn, Josbach, Gilserberg, Jesberg sowie Kerstenhausen an der B 3 wird für die Zeit von 22 bis 6 Uhr zusätzlich zum bestehenden Nachtfahrverbot für Lkw > 3,5 t eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nur für Lkw > 3,5 t angeordnet. Außerdem soll das bisher bis zum  31. Januar 2011 geltenden Durchfahrtsverbot für Lkw > 3,5 t in der Zeit von 22 bis 6 Uhr  auf der B 3 zwischen Borken-Kerstenhausen und Cölbe  und auf der B 252  zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen unbefristet verlängert werden.

Die Durchfahrtsverbote für Lastwagen von über 3,5 Tonnen von 22 bis 6 Uhr bleiben damit auf beiden Straßen bestehen, ihre bisherige Befristung entfällt. Ausgenommen sind wie bisher die Be- und Entlader aus den Kreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und aus dem Hochsauerlandkreis.

„Damit wird es nach unseren Berechnungen gelingen, die gesetzlichen Grenzwerte für nächtlichen Verkehrslärm weitestgehend einzuhalten“, sagte der Staatssekretär. „Natürlich bemühen wir uns weiterhin um Verbesserungen für die Bewohner der Orte. Deshalb setzen wir uns beim Bundesverkehrsministerium für die Realisierung von Umgehungsstraßen ein und arbeiten mit Hochdruck an den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen.“

Staatssekretär Saebisch dankte den Teilnehmern des vor einem Jahr eingerichteten Runden Tisches mit Vertretern von Behörden, Kommunen, Polizei, regionaler Wirtschaft und Bürgerinitiativen. „Die konstruktiven Gespräche dort haben es ermöglicht, die Verkehrsregelungen zur Reduzierung des Nachtlärms immer weiter zu verfeinern und schließlich zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung zu kommen. Unser Ziel war immer ein fairer Ausgleich der Interessen. Gut ist auf jeden Fall, dass 2011 ein ruhigeres Jahr zu werden verspricht.“

Hintergrund:
Im Oktober 2006 wurde für die B3 und B 252 auf der Grundlage des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO ein Durchfahrtsverbot für Lkw > 12t angeordnet. Mit Entscheidung vom November 2009 hob der VGH Kassel diese Anordnungen auf, da nicht der Nachweis geführt werden konnte, dass bedingt durch die Mauteinführung der Lkw-Anteil erheblich angestiegen war. Um in der Folge, das Ruhebedürfnis der Anwohner einerseits und das Mobilitätsbedürfnis der regionalen Unternehmen andererseits einer interessensausgleichenden Lösung zuzuführen, wurde im April 2010 ein Runder Tisch unter Leitung von Wirtschaftsstaatssektretär Steffen Saebisch eingerichtet. Parallel zu den Diskussionen am Runden Tisch wurden Verkehrserhebung fortgesetzt und neue Lärmberechnungen durchgeführt. Das nächtliche Durchfahrtsverbot und die Selbstverpflichtung der Unternehmen führten dazu, dass der Lärmpegel während der Nachtzeit spürbar reduziert werden konnte. Allerdings werden die nächtlichen Richtwerte von 62 dB(A) entlang der B 3 und in einigen Gemeinden an der B 252 noch überschritten. (red)