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Stadtverordnete: Vötgen geht, Schmidtkunz rückt nach

Melsungen. Mit Schreiben vom 5. Januar hat Björn Vötgen (CDU) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zum 6. Januar niedergelegt. Gemäß Kommunalwahlgesetz rückt Heinrich Schmidtkunz (CDU) als Ersatzperson zum 6. Januar in die Stadtverordnetenversammlung nach. Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des jeweiligen Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG). (red)



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