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Land Hessen fördert die Ausbildung von Hauptschülern

Neue Lehrverträge werden bis zum 31. März gefördert

Schwalm-Eder. Wenn ein Ausbildungsvertrag zwischen einem Betrieb und einer Hauptschülerin oder einem Hauptschüler bis zum 31. März abgeschlossen wird, so trägt das Land Hessen im ersten Jahr 50 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung und 25 Prozent im zweiten Jahr. Das Ausbildungsförderprogramm des Landes soll den Hauptschülern helfen, eine Ausbildungsstelle zu finden. „Einen Schritt in die richtige Richtung“, nannte Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, das Förderprogramm. Es sei eine gute und praxisnahe Möglichkeit jungen Menschen berufliche Perspektiven in einem Betrieb zu eröffnen.

Besonders das Handwerk sei für Hauptschüler nach wie vor attraktiv. Rund 50 Prozent der Ausbildungsanfänger in einem Jahrgang sind im Handwerk immer noch Hauptschüler. Zwar sinke diese Zahl tendenziell, aber gerade die Handwerksbetriebe geben immer noch vielen Hauptschülern eine berufliche Chance. Altenhof freute sich, dass nun eine finanzielle Hilfe für die Ausbildungsbetriebe deren Engagement belohnt und stärkt. „Seit vielen Jahren hatte das Handwerk angemahnt, mehr für diese Jugendlichen zu tun“, sagte Altenhof. Hinderlich sei die knappe Antragsfrist. Hier müssen die Betriebe bis zum 31. März aktiv werden, wenn sie berücksichtigt werden wollen. Aus seiner Erfahrung heraus sieht er besonders Schwierigkeiten für kleinere Betriebe, die Ihre Personalentscheidung meist erst in dieser Zeit oder sogar später treffen.

Bedingungen
Gefördert werden Berufsausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem einfachen (nicht qualifizierten) Hauptschulabschluss verlassen. Das geförderte Ausbildungsverhältnis muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 beginnen, in jedem Fall aber im Kalenderjahr der Entlassung. Zudem muss der Jugendliche der Berufsberatung der jeweiligen Agentur für Arbeit, der Arbeitsförderung oder einem Träger der Grundsicherung als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet sein. Der Jugendliche muss den Hauptwohnsitz in Hessen haben und darf nicht älter als 27 Jahre sein. Kein Geld gibt es, wenn der Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit gelöst wird oder der Auszubildende mit dem Inhaber/in oder Gesellschafter/innen im ersten oder zweiten Grad verwandt ist. Ferner dürfen keine weiteren Zuschüssen aus anderen öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden.

Hilfe
Schnelle Hilfe bietet die Kreishandwerkerschaft ihren Mitgliedern. Hier können Interessierte den Förderantrag erhalten. Eine Unterstützung bei der Beantragung ist ebenfalls möglich. Kontakt: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, Rudolf-Harbig-Straße 6, 34576 Homberg, Telefon (05681) 9881-0, www.handwerk-schwalm-eder.de , info @handwerk-schwalm-eder.de. (red)