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Landespreis: „Flucht, Vertreibung, Eingliederung”

Landrat Neupärtl ruft zur Teilnahme auf

Schwalm-Eder. Das Hessische Sozialministerium hat aus Anlass des 60. Jahrestages der Charta der deutschen Heimatvertriebenen (vom 5. August 1950) einen Landespreis zum Thema „Flucht, Vertreibung, Eingliederung” gestiftet. Damit wird die Erinnerung wach gehalten, dass fast ein Drittel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger entweder Flucht oder Vertreibung selbst erlebt hat, durch das Schicksal der nächsten Angehörigen betroffen ist oder als Spätaussiedler hier lebt. Diese Bevölkerungsgruppen haben das kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben in Hessen bereichert und zur kulturellen Weiterentwicklung in Deutschland und Europa beigetragen. Damit dies nicht aus dem Blickfeld gerät, will das Land Hessen hervorragende kulturelle, literarische oder wissenschaftliche Leistungen in dem genannten thematischen Zusammenhang durch den Hessischen Preis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung” auszeichnen. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen.

Landrat Frank-Martin Neupärtl unterstützt diese Ausschreibung und würde sich freuen, wenn sich auch Personen, Vereine oder Einrichtungen aus dem Schwalm-Eder-Kreis beteiligen würden. „Auch in unserer Region haben viele Flüchtlinge und Vertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg ein neues Zuhause gefunden. Gemeinsam mit der heimischen Bevölkerung haben sie wesentlich dazu beigetragen, dass die gesellschaftliche Lebensqualität und die Wirtschaftskraft verbessert und ein Leben in Frieden und Freiheit verwirklicht werden konnte. Die Integration ist vielerorts beispielhaft gewesen, so dass wir auch für unser aktuelles Gemeinschaftsleben einiges lernen können“,so Landrat Neupärtl in seiner Stellungnahme.

Der Landespreis richtet sich besonders auch an junge Menschen und ermuntert dazu, sich mit der Geschichte Deutschlands und der Deutschen im östlichen Europa zu beschäftigen. Prämiert werden Leistungen von Personen oder Institutionen, auch Schulklassen, die herausragende Verdienste zur Sicherung und Fortentwicklung der literarischen und kulturellen Vielfalt der Herkunftsgebiete der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler oder bei deren Eingliederung in die Bundesrepublik erworben haben.

Für die erste Verleihung des Preises werden unter anderem auch solche Arbeiten als besonders preiswürdig angesehen, die sich mit der Charta der deutschen Heimatvertriebenen auseinandersetzen. Vorschlagsberechtigt sind hessische Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, auch Eigenbewerbungen sind möglich. Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist die Arbeit einzureichen oder darzulegen.

Vorschläge oder Bewerbungen richten Sie bitte an das Hessische Sozialministerium, Abteilung IV „Arbeit und Soziales”, Dostojewskistr. 4 65187 Wiesbaden. Einsendeschluss ist der 28. März. (red)

Weitere Informationen unter www.hessen.de/Arbeit und Soziales/Flucht und Vertreibung