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Reinhold Heyn für 25-jähriges Dienstjubiläum geehrt

Wiesbaden/Schwalm-Eder. „Die Rolle des Ehrenamtes in der Gesellschaft kann nicht hoch genug geschätzt werden. Der freiwillige Einsatz für die Gemeinschaft und für die in ihr lebenden Menschen ist Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und gelebter Solidarität. Auch die Justiz als eine der tragenden Säulen unseres demokratischen Gemeinwesens kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter nicht aus. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass der Urteilsspruch „Im Namen den Volkes“ mit Leben erfüllt wird. Deshalb freue ich mich besonders, Reinhold Heyn aus Gilserberg für sein 25-jähriges Jubiläum als ehrenamtlicher Richter auszeichnen zu dürfen“, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in einer Feierstunde in Wiesbaden.

„Jede gerichtliche Entscheidung muss für den betroffenen Bürger verständlich und nachvollziehbar sein, um auf Akzeptanz zu stoßen. Der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die den ausgebildeten Berufsrichtern gleichberechtigt zur Seite stehen, fördert das Verständnis für die Tätigkeit der Rechtsprechung in der Öffentlichkeit. Sie nehmen in der Justiz eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Bevölkerung ein“, erläuterte Minister Hahn.

In allen Gerichtszweigen erfährt die hessische Justiz wichtige Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter. Mit den Berufsrichtern befinden sie über die Wirksamkeit von Kündigungen im Arbeitsrecht oder wirken an handelsrechtlichen Entscheidungen der
Landgerichte mit. In diesen Kammern für Handelssachen vermitteln die ehrenamtlichen Richter den Berufsrichtern Wissen zu Handelsbräuchen. Bei den Landgerichten sind insgesamt 40 Kammern für Handelssachen eingerichtet, bei denen 298 Kaufleute als Handelsrichter ehrenamtlich tätig sind. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig 2.427 ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, in der Sozialgerichtsbarkeit sind es 1.662, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.052, in der Finanzgerichtsbarkeit 223 und bei Landwirtschaftsgerichten 192. In diesem Kontext ist auch auf die Tätigkeit der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen, die ebenfalls als ehrenamtliche Richter mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten befinden. Derzeit sind über 2.600 Schöffen bei den Amts- und Landgerichten ernannt.

„Demokratie lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die Eigeninitiative zeigen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. In einer Zeit, in der verantwortungsbewusstes und selbstloses Handeln zum Wohle der Allgemeinheit eben keine Selbstverständlichkeit darstellt, verdient Ihr persönlicher, ehrenamtlicher Einsatz besondere Anerkennung“, hob Minister Hahn abschließend hervor. (red)