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Kommunalwahlen: Gut 4,6 Millionen Wahlberechtigte

Hessen. Zu den Kommunalwahlen am 27. März werden nach den Berechnungen des Hessischen Statistischen Landesamtes von den 6,06 Millionen Einwohnern Hessens gut 4,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Mit einem Anteil von über 51 Prozent gibt es unter den Wahlberechtigten gut 121.000 Frauen mehr als Männer. Von den gut 4,4 Millionen deutschen Wahlberechtigten ist ein Drittel 60 Jahre oder älter, 27 Prozent sind zwischen 45 und 59 Jahre alt und 31 Prozent sind im Alter zwischen 25 und 44 Jahren. Die jüngste Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist mit neun Prozent vertreten.

227.000 oder knapp fünf Prozent der Wahlberechtigten sind nichtdeutsche EU-Staatsangehörige. Sie sind in Hessen seit 1995 bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wahlberechtigt. Die größte Gruppe dieser wahlberechtigten Bürger bilden mit gut 24 Prozent die Italiener. Es folgen die Polen und Griechen mit rund 18 Prozent beziehungsweise knapp elf Prozent, vor den Spaniern mit sieben Prozent.

298.000 der 4,4 Millionen deutschen Wahlberechtigten sind Jungwähler, die erstmals zur Teilnahme an einer Kommunalwahl aufgerufen sind, aber schon zur Landtagswahl 2008 und im Jahr 2009 zur Landtagswahl, Europawahl sowie Bundestagswahl wahlberechtigt waren. Darunter sind 89.000 Erstwähler, also Wahlberechtigte, die zur Bundestagswahl im September 2009 als unter 18-Jährige noch nicht wahlberechtigt waren und jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit haben, an einer landesweiten Wahl teilzunehmen.

Gewählt werden am 27. März die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen, die Ortsbeiräte und die Kreistage. Neben diesen Wahlen finden gleichzeitig voraussichtlich 42 Direktwahlen statt: In 37 Kommunen wird der Bürgermeister neu gewählt, in Darmstadt, Marburg und Kassel der Oberbürgermeister und im Main-Kinzig-Kreis, im Main-Taunus-Kreis sowie im Rheingau-Taunus-Kreis der Landrat. Zudem gibt es eine Volksabstimmung über die Aufnahme einer Schuldenbremse in der hessischen Verfassung. (red)