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Leserbrief: Für solide Arbeit – gegen Effekthascherei

Melsunger Fraktionsvorsitzende wehren sich gegen Anwürfe der Linken

Herr Böhme-Gingold hat viele Jahre im Stadtparlament gesessen. Für die Grünen. Nicht für die Linke. Er sitzt seit fünf Jahren im Kreistag. Die parlamentarische Arbeit, die Betonung liegt auf Arbeit, scheint ihm dennoch fremd geblieben zu sein. So nimmt er offensichtlich die Basisarbeit des Parlaments, die in den Ausschüssen geleistet wird, nicht zur Kenntnis und beklagt, dass die Parlamentarier nicht noch stärker das Stadtparlament als Schaubühne benutzen, auf der vieles in den Ausschusssitzungen Diskutierte und Erarbeitete noch einmal ausgebreitet wird.

Eine solche „Effekthascherei“ ist den im Stadtparlament vertretenen Parteien nicht wichtig. Wichtig ist ihnen allein die Effizienz ihrer Arbeit. Das führt folgerichtig manchmal auch zu kürzeren Sitzungen.

Von geradezu fahrlässiger Unkenntnis zeugt der Vorwurf, das Parlament nähme seine Pflichten bei Bebauungsplänen nicht wahr und überlasse es den jeweiligen Investoren, die Pläne festzulegen. Die Unterzeichner wollen das beispielhaft am Verfahrensablauf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 B
„Auf den Teichwiesen“ darlegen:

Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 9B „Auf den Teichwiesen“ wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2004 gefasst. Hier wurde bereits der Geltungsbereich der Änderung festgelegt.

Nachdem sich die Stadtverordnetenversammlung für einen von den drei Entwürfen entschieden hatte, wurden die Träger öffentlicher Belange am 29.11.2009 angeschrieben und gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 15.01.2010 einzureichen.

Grundsätzlich werden die Planungsunterlagen von der Stadt Melsungen an die Träger öffentlicher Belange verschickt. Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt nur durch die Verwaltung. Es muss in diesem Zusammenhang deutlich gemacht werden, dass sich ein Investor an die gesetzlichen Grundlagen halten muss (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung etc.). Eine willkürliche Festlegung etwa von Festsetzungen kann nicht erfolgen.

Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 07.12.2009 bis zum 15.01.2010 durchgeführt. Hier konnten auch die Bürger die Planung einsehen und eine Stellungnahme einreichen.

Bei sämtlichen Stellungnahmen erfolgt eine fach- und sachgerechte Abwägung durch die Verwaltung. Stellungnahmen einfach „weg zu wägen“ ist grundsätzlich nicht möglich.

Dass ein Investor einen Bebauungsplan aufstellt oder einen bestehenden Bebauungsplan ändert, ist gängige Praxis, da der Investor seine grundsätzlichen Belange (Höhe der Gebäude, Festlegung er Dachform und der Dachfarbe etc.) festlegen möchte. Selbstverständlich kann die Stadtverordnetenversammlung jederzeit Korrekturen vornehmen. Im Falle einer Nichteinigung kann die Aufstellung gänzlich abgelehnt werden. Die Stadtverordnetenversammlung bleibt im ganzen Verfahren stets der Entscheidungsträger und hat die Planungshoheit. Im Übrigen ist es gängige Praxis im parlamentarischen Verfahren der Stadt Melsungen, dass die ausführliche, fachliche Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr geführt wird. Das ist immer geschehen.

Beim Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Plans am 25.08.2010 ging es überhaupt nicht um die Belange des Investors, sondern um das Grundstück eine privaten Anliegers.

Bereits in vergangener Zeit wurden von Investoren Bebauungspläne aufgestellt.
Hier einige Beispiele:

B-Plan Nr. 29 A „Auf den Pfieffewiesen“ inklusive Änderungen von der Firma B. Braun (ab 2003).
B-Plan Nr. 44 „Am Hopfenort“ von der Firma Zinshaus AG (1995)
B-Plan Nr. 67 „Das Lindenwäldchen“ von Architekt Rüttger (2004)
B-Plan Nr. 41 „Kesselberg“ von Architekt Lengemann (1995)
B-Plan Nr. 84 „Buschberg“ von der Firma B. Braun (2006)
B-Plan Nr. 80 „Sandstraße“ Investor Vockeroth, Planer Rüttger

Volker Wagner, Fraktionsvorsitzender der SPD
Bernhard Lanzenberger, Fraktionsvorsitzender der CDU
Heiner Grede, Fraktionsvorsitzender der FDP