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Dachdecker wollen Stürmen trotzen

Nordhessen. Jedes Jahr in den stürmischen Herbst- und Wintermonaten erschrecken Meldungen von Sturmschäden und abgedeckten Dächern. Die Dachdecker-Innung Kassel, zu der die Betriebe in den Landkreisen Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Kassel sowie Teile von Hersfeld-Rotenburg gehören, hat das Thema Vermeidung von Sturmschäden aufgegriffen und zu einem Seminar in Borken eingeladen. Das Thema Sturmschäden und deren Vermeidung soll sich in Zukunft vermehrt in Kundeninformationen und Beratungen berücksichtigt werden, sagte Obermeister Horst Wagner (Seigertshausen). Daneben sollen die Innungsfachbetriebe der Dachdecker-Innung auch konkrete Lösungsmöglichkeiten den Kunden anbieten.

Windlastzonen
Nach der vor wenigen Jahren überarbeiteten „Wind-Norm“ DIN 1055-4 ist das Bundesgebiet in vier Windlastzonen aufgeteilt. Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks eben exakt vor, welche Sicherungsmaßnahmen in welcher dieser Zonen bei welcher Dacheindeckung für jetzt erstellte Dächer zu treffen sind. Die Palette reicht von den Vorgaben zur Befestigung der Unterkonstruktion (Nägel, Schrauben) bis zur Verschraubung und/oder der Verklammerung der Eindeckungselemente mit speziellen Sturmklammern. Gerade im Bereich des Ortgangs – also der seitlichen Dachabschlüsse – und auf der windabgewandten Seite ist die Gefahr von Sturmschäden am größten. Denn nicht der Winddruck ist die Ursache für kapitale Dachschäden, sondern der enorme Windsog. Fehlt die entsprechende Windsogsicherung nach den Dachdecker-Fachregeln, können schon wenige Dachziegel, die vom Sturm abgehoben werden, der Auslöser für ein nachfolgend komplett abgedecktes Dach werden.

Einmal im Jahr Dachwartung
Die vernachlässigte Dachwartung ist ein weiteres Risiko bei Stürmen. Fehlende Windsogsicherungen oder kleine Mängel an der Eindeckung können im Rahmen einer jährlichen Dachüberprüfung vom Innungsfachbetrieb zuverlässig aufgespürt werden. Schon aus diesem Grund gehen Gebäudeversicherer bei Sturmschäden vermehrt dazu über, den Nachweis einer regelmäßigen Dachwartung vor der Schadensregulierung zu fordern. Werden bei einem Sturm durch umherfliegende Dachteile sogar Dritte geschädigt und die Dachwartung wurde unterlassen, kann die Versicherung den Hausbesitzer bzw. die Hausverwaltung in Regress nehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil festgestellt. Ist die Dachwartung aber regelmäßig durchgeführt worden, sinkt die Wahrscheinlichkeit für einen Unwetterschaden deutlich. Kommt es dennoch zu einem Schaden, bei dem mehr als 10% der Dachfläche erneuert werden müssen, sind die verschärften Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 an den baulichen Wärmeschutz zu erfüllen. Übrigens werden auch diese Zusatzkosten von der Gebäudeversicherung übernommen. Auch aus diesem Grund nehmen Versicherungs-Gutachter Unwetterschäden und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch den Hausbesitzer genauer unter die Lupe. Die beste „Versicherung“ ist also die fachgerechte Ausführung der Eindeckung und aller Reparaturen sowie die regelmäßige Dachwartung durch einen Dachdecker-Fachbetrieb. Einmal im Jahr, so Wagner, soll das Dach von einem Fachmann in Augenschein genommen werden. (red)