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Verkehrsministerkonferenz beschließt höhere Strafe bei Verstoß gegen Lkw-Fahrverbot

Hessen. „Der Anreiz, ein nächtliches Fahrverbot für Lkw, beziehungsweise ein Durchfahrtsverbot für Lkw einzuhalten wird durch die Anhebung der Geldbuße auf 75 Euro und dem Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister erhöht. Bislang sind für Verstöße gegen Durchfahrt– oder Nachtfahrverbote lediglich 20 Euro zu zahlen. Wer bewusst gegen geltendes Recht verstößt und damit vorsätzlich zum Beispiel das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohner ignoriert, wird jetzt stärker sanktioniert. Die Abschreckungswirkung von 20 Euro wurde auf der Verkehrsministerkonferenz einhellig als viel zu niedrig gewertet“, sagte der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Potsdam.

Auf Initiative des Landes Hessen hat sich die Verkehrsministerkonferenz mit der Thematik beschäftigt. Hintergrund waren die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der B 252 bzw. B 3.

„Die „20 Euro Waffe“ ist damit verschärft worden. Der Betrag von 75 Euro orientiert sich am Bußgeldregelsatz für einen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot und macht deutlich, dass diese Art von Verstößen kein Kavaliersdelikt ist“, so Posch.

„Zuständig für Änderungen im Bußgeldkatalog ist das Bundesverkehrsministerium. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung des Sanktionsniveaus bis zum Spätsommer umgesetzt ist“, sagte Posch abschließend. (red)