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Posch: Wohnraumangebot ist wichtiger Standortfaktor

Hessen prüft eigenes Fördergesetz – Fehlbelegungsabgabe läuft aus

Hessen. Hessen prüft ein landesspezifisches Wohnraumfördergesetz, das auch das Problem der Fehlbelegung von Sozialwohnungen berücksichtigt. „Infrastruktur und Wohnraum sind wichtige Aspekte bei der Gewerbeansiedlung. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum dort, wo die Arbeitsplätze sind, um auch einen deutlichen Beitrag zur Verringerung des Pendlerverkehrs zu erreichen. Wohnungsbau und Wohnungspolitik sind auch Wirtschaftspolitik“, erklärte Wirtschaftsminister Dieter Posch am Mittwoch im Hessischen Landtag.

Die Fehlbelegungsabgabe in ihrer jetzigen Form werde jedoch zur Jahresmitte auslaufen, kündigte Posch an. Starre Lösungen seien der heutigen Situation nicht mehr angemessen. Wohnungsmangel gebe es in Hessen im Wesentlichen nur noch im Rhein-Main-Gebiet; anderswo herrsche mitunter ein Überangebot. Der demographische Wandel verändere die Nachfrage, und die Mehrzahl der bestehenden Wohnungen stamme aus Zeiten, als Energieverbrauch keine Rolle gespielt habe: „Dies sind zentrale Herausforderungen der Wohnungspolitik.“

Die laufende Prüfung bedeute keinen wohnungspolitischen Stillstand, sagte der Minister. Posch wies auf die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum und für die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung hin: „Bei der Förderung des Eigentumserwerbs haben wir die Anhebung so gestaltet, dass sie für Familien besonders hoch ausfiel. Dies soll Familien vor allem im Ballungsraum Rhein-Main den Eigentumserwerb erleichtern. Das heißt: Die sozialpolitischen Probleme haben wir mit den bestehenden Instrumenten angepackt.“ (red)

Bei der Prüfung seien auch von Bund und EU gesetzte Rahmenbedingungen zu beurteilen, sagte Posch. „Ich erinnere nur an die vielfältigen und umfangreichen Förderprogramme der KfW insbesondere im energetischen Bereich, die Art der Berücksichtigung von Immobilien bei der geförderten Altersvorsorge (Wohn-Riester), an die Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sowie an die Ausgestaltung des Wohngeldes“. Zu prüfen sei auch die Frage einer stärkeren Verzahnung von Wohnungsbau, Städtebau und Dorferneuerung.