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CDU informiert über gesplittete Abwassergebühr

Schwalm-Eder. Die CDU Schwalm-Eder informierte Mandats- und Funktionsträger aus dem gesamten Schwalm-Eder-Kreis über das Thema „Gesplittete Abwassergebühr“, welches in nächster Zeit alle Kommunen beschäftigen wird. Als sachkundiger Experte führte Roland Seel, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Schwalbach, in die Thematik ein. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel sind alle hessischen Kommunen gezwungen, den Bemessungsmaßstab für die Erhebung von Abwassergebühren neu zu gestalten und das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Hierbei geht es um das Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen in das Kanalnetz eingeleitet wird.  Zurzeit sind die Kommunen dabei, durch Selbstauskünfte der Grundstückseigentümer oder durch Luftbildaufnahmen, die Größe der versiegelten Flächen zu ermitteln

Damit wird ein Teil der zukünftigen Abwassergebühr nicht mehr nach dem Frischwasserverbrauch alleine bemessen, sondern auch nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem jeweiligen Grundstück.

Im Vordergrund der Diskussion stand natürlich die Frage, wie sich diese Neuregelung auf die Höhe der Gebühren für die einzelnen Grundstückseigentümer auswirken wird.

„Für den Besitzer eines durchschnittlich großen Grundstückes mit Ein- oder Zweifamilienhaus wird sich im Ergebnis nicht viel ändern. Stärker betroffen sind die Eigentümer von großen Hofreiten, die Betreiber von Märkten und auch die Kommunen selber, denn auch die Fläche der kommunalen Gebäude und Straßen fließen in die Berechnung der Gesamtgebühren mit ein. Dabei bleibt das Gebührenaufkommen gleich, es wird nur anders verteilt. Wer viel versiegelte Fläche hat, zahlt mehr, wer weniger hat, kommt günstiger davon, “ so Seel in seiner Antwort auf die Fragen der Teilnehmer.

Einsparpotentiale ergeben sich durch die Verwendung von Zisternen oder Versickerungsflächen auf dem eigenen Grundstück. Wer solche Möglichkeiten nutzen kann, kann den Anteil seiner versiegelten Grundstücksfläche deutlich reduzieren.

Dennoch bleibt die Frage offen, wie mit Härtefällen umgegangen werden soll, die sicher durch die neue Gebührenregelung entstehen werden. Hier seien die kommunalen Parlamente gefragt, ihre jeweiligen Verhältnisse vor Ort zu berücksichtigen und nach Lösungen zu suchen. (red)



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