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Kreisausschuss beschließt Richtlinie zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat Richtlinien zur Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zwei und Zwölf beschlossen. Das Jobcenter Schwalm-Eder ist für die Leistungsberechtigten gemäß Sozialgesetzbuch Zwei zuständig. Das Sozialamt des Schwalm-Eder-Kreises ist zuständig für die Leistungsberechtigten gemäß Sozialgesetzbuch Zwölf und ab 1. Juni  für leistungsberechtigte Kindergeldzuschussempfänger und Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz.

Wie Landrat Neupärtl mitteilt, können die Leistungen mit Hilfe eines  Antragsformulars geltend gemacht werden. Das Formular ist über Schulen, Kindergärten, Bürgerbüros bei den Städten und Gemeinden, bei der Kreisverwaltung, beim Jobcenter und im Internetauftritt des Schwalm-Eder-Kreises erhältlich.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
Ein- und mehrtägige Schulausflüge
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ab Klasse 11
Kosten der Lernförderung
Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Richtlinie regelt die Erbringung der Leistungen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung stehen die Gewährung von Sachleistungen oder die Direktzahlung an die Leistungserbringer im Vordergrund. Im Einzelfall und bei der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sind Geldleistungen möglich.

Landrat Neupärtl ruft die Eltern auf, die Leistungen  des Bildungs- und Teilhabepaketes im Interesse ihrer Kinder zu nutzen. Schulen, Kindertagesstätten und Vereine werden ebenfalls gebeten, tatkräftig an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mitzuwirken.

Weitere Informationen über das Leistungspaket gibt es beim Landkreis, dem Jobcenter und den Kommunen sowie im Internetauftritt des Schwalm-Eder-Kreises.  Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Jobcenters Schwalm-Eder und des Sozialamtes des Schwalm-Eder-Kreises zur Verfügung.

Abschließend weist Landrat Neupärtl darauf hin, dass seitens des Bundes geplant ist, die Frist für die rückwirkende Beantragung von Leistungen vom 30. April 2011 auf den 30. Juni 2011 zu verlängern.

Weitere Informationen unter www.schwalm-eder-kreis.de, Abteilung „Dienstleistungen“, Stichwort „Bildung und Teilhabe“. (red)