- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Restmittel für Förderung behindertengerechten Umbaus

Schwalm-Eder. Das Land Hessen hat dem Schwalm-Eder-Kreis in diesem Jahr für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum ein Mittelkontingent in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Wie Landrat Neupärtl mitteilt, sind durch den Ausfall mehrerer zur Förderung vorgesehener Bauvorhaben noch geringfügige Restmittel vorhanden. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück der behinderten Person. Wichtig: Mit dem Bauvorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber den in diesem Jahr bereits geförderten Antragstellern beträgt der Kostenzuschuss abweichend von den maßgeblichen Förderrichtlinien sieben Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro pro Wohneinheit; Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Die vollständigen und bewilligungsreifen Förderanträge müssen spätestens am 31. Juli der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Bewilligungsstelle) vorliegen. Sie sind über den Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in Homberg einzureichen. Dort können bei Bedarf auch weitere Informationen erfragt werden, Telefon (05681) 775-476 oder (05681) 775-474.

Landrat Neupärtl empfiehlt allen Interessenten, sich aufgrund der Frist bis Ende Juli und den nur noch in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Restmitteln rechtzeitig mit der Wirtschaftsförderung des Kreises in Verbindung zu setzen. (red)