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Mit MP5 zur Schule – Polizei stellt Soft-Air-Waffe sicher

Homberg. Heute, 19. August, hat ein 13-jähriger Schüler im Schwalm-Eder-Kreis eine originalgetreue Nachbildung einer Maschinenpistole (MP5) mit zur Schule gebracht. Wie sich herausstellte, handelt es sich um eine Soft-Air Waffe. Aus der Waffe werden kleine Plastikkugeln mit Luftdruck verschossen. Zwei Schüler hatte der 13-jährige zuvor mit der Waffe auf die Beine geschossen, so dass sie Blutergüsse davon trugen. Die Schulleitung hatte nach Bekanntwerden des Sachverhaltes den Jungen bereits aus der Klasse genommen, die Mutter gebeten zur Schule zu kommen und die Polizei hinzugezogen. Die Soft-Air Waffe wurde sichergestellt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den Jungen eingeleitet. Die Polizei führte ein intensives Gespräch mit dem Jungen, um ihm das Fehlverhalten deutlich zu machen. Das Jugendamt wird unterrichtet.

Nach dem aktuellen Waffenrecht handelt es sich bei der vorliegenden Soft-Air Maschinenpistole um eine sogenannte Anscheinswaffe. Das Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ein Verstoß gegen dieses Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Anscheinswaffen führen zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung oder auch bei Sicherheitskräften, insbesondere im Einsatzfall. Denn diese Waffen wirken täuschend echt und eine Unterscheidung, ob es sich um eine scharfe Waffe oder eine Spielzeugwaffe handelt ist auf Distanz nicht möglich. (ots)