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Hahn: Neubau für Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt

Schwalmstadt. In Schwalmstadt sollen auch nach der Neuregelung der Sicherungsverwahrung Hessens Sicherungsverwahrte untergebracht werden. Das Justizministerium hat sich dafür entschieden, die Planungen auf den bewährten Standort im Schwalm-Eder Kreis zu konzentrieren. „Damit werden nicht nur die Weichen für eine zukunftsorientierte und sichere Unterbringung von Sicherungsverwahrten gestellt, sondern damit ist auch eine ganz bewusste Standortentscheidung für Schwalmstadt getroffen worden“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn.

Grund für den angestrebten Neubau ist die vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 veranlasste Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Danach muss sich künftig die Unterbringung von Sicherungsverwahrten deutlich vom klassischen Strafvollzug unterscheiden. Weiterhin ist das Therapieangebot für die Sicherungsverwahrten auszubauen.

Das Land Hessen verfügt derzeit über keine Einrichtung, die diesen Vorgaben in ausreichendem Maße entspricht. Das hessische Justizministerium hat daraufhin die Standorte aller 16 hessischen Justizvollzugsanstalten unter der Fragestellung überprüft, ob der Umbau von Gebäuden möglich oder ein Neubau sinnvoll ist.

Nach sorgfältiger Abwägung beabsichtigt Justizminister Jörg-Uwe Hahn nun einen Neubau auf dem Gelände der  Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt. Dafür vorgesehen ist die Fläche eines Bediensteten-Parkplatzes und einer benachbarten Garagenanlage. Der Bau  soll bis zu  60 Plätze für männliche  Sicherungsverwahrte bieten. Darüber hinaus ist eine Abteilung für bis zu vier weibliche Sicherungsverwahrte im Bestand der Justizvollzugsanstalt Frankfurt III durch Umbauten geplant. Die Umsetzung der Baumaßnahmen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen stattfinden. Derzeit wird mit Kosten in Höhe von 14,5 Millionen Euro gerechnet.

Die räumliche Nähe zur Justizvollzugsanstalt ermöglicht Synergieeffekte etwa bei der Infrastruktur, sei es durch gemeinsamen Einkauf, eine gemeinsame Küche oder bei der Betreuung durch Fachkräfte wie Psychologen oder Sozialarbeiter und dem Einsatz von Sicherheitskräften.

Unabhängig von den baulichen Maßnahmen arbeitet das Justizministerium an dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gesamtkonzepts für ein ganzheitliches Therapieangebot für die Sicherungsverwahrten.

Hahn: „ Mit dem neuen Vorhaben sind erhebliche Investitionen am Standort Schwalmstadt verbunden. Diese sichern nicht nur bestehende Arbeitsplätze langfristig, sondern  schaffen dauerhaft neue Arbeitsplätze in der Stadt und der ganzen Region.“

„Besonders wichtig ist die Unterstützung der Bevölkerung für dieses Vorhaben. Am Standort Schwalmstadt konnten wir bisher immer auf die breite öffentliche und politische Unterstützung zählen. Diese Partnerschaft war eine der wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung für den Standort. Auf diese Partnerschaft sind wir angewiesen und zählen wir. Mit Bürgermeister Wilhelm Kröll stehe ich in enger Verbindung. Ich biete an, dem Magistrat, den Stadtverordneten und interessierten Bürgern der Stadt Schwalmstadt ausführlich über die Pläne des Justizministeriums vor Ort zu informieren“, so Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit. (red)