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Folgemeldung: Polizei durchsucht Asylbewerberunterkunft

Marburg/Schwalmstadt-Treysa. Gestern Morgen vollstreckten Beamte der Polizeidirektion Schwalm-Eder mit  Unterstützungskräften sowie Vertretern der Staatsanwaltschaft Marburg 24 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verstoßes gegen das  Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz . Es lagen Hinweise vor, dass sich eine nicht bekannte Anzahl von Schusswaffen im Besitz von Tatverdächtigen befinden solle. Die Durchsuchungsbeschlüsse richteten sich gegen 23 Tatverdächtige im Alter von 18 bis 43 Jahren, die vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum stammen (wir berichteten). Die Durchsuchungen in sechs Objekten fanden in Schwalmstadt, Gilserberg und Oberaula statt. Der Schwerpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen lag bei der Asylbewerberunterkunft in  Schwalmstadt-Treysa.

Insbesondere in der Asylbewerberunterkunft in Treysa kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Am 28. April  gab es dort zwei Verletzte nach einer Messerstecherei. Die Durchsuchungsmaßnahmen in der  Asylbewerberunterkunft betrafen alle Zimmer, da Hinweise vorlagen, dass Betäubungsmittel in „fremden“ Zimmern versteckt seien und die Wohnsituation unklar war. Bei den Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Neben verschiedenen Betäubungsmitteln, Diebesgut, Hehlerware und für Asylbewerber unangemessen hohen Bargeldbeträgen wurden auch mehrere ge- oder verfälschte Ausweisdokumente aufgefunden und sichergestellt. 24 Personen wurden festgenommen, für drei Personen bestanden Haftbefehle, welche vollstreckt werden konnten. Fünf Personen wurden am heutigen Tag dem Haftrichter beim Amtsgericht in Schwalmstadt vorgeführt, der für alle fünf Personen Haftbefehle wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen erließ. Die anderen Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

In der Asylbewerberunterkunft wurden auch drei Personen festgestellt, bei denen Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz festgestellt wurden. Die Regelung dieser Verstöße wurde von einem vor Ort anwesenden Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Schwalm Eder-Kreises vorgenommen. (ots)



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