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Achtung vor Datenschutzfalle: Button Gefällt mir in der Kritik

Einbindung auf Firmen-Website kann zu Bußgeldverfahren führen

Kassel. Seit einiger Zeit wird von unterschiedlichen Datenschützern vor Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie dem Button „Gefällt mir“ auf der firmeneigenen Webseite gewarnt. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse. „Es besteht die Befürchtung, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beziehungsweise die Landesdatenschutzgesetze verstoßen“, berichtet Carolin Arenz von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel. „In Schleswig-Holstein wurden bereits Untersagungs- und Bußgeldverfahren angedroht“, so die Juristin.

Die IHK Kassel hat auf Anfrage nun auch vom Hessischen Datenschutzbeauftragen eine Rückmeldung zum Facebook-Button „Gefällt mir“ erhalten. Facebook habe aufgrund der Geschehnisse der vergangenen Wochen Unterlagen zum Prozessablauf und zur Datennutzung übermittelt. Diese Informationen werden nunmehr unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Bis zum Abschluss der rechtlichen Beurteilung hat der Hessische Datenschutzbeauftragte nicht die Absicht, die Nutzung des Buttons „Gefällt mir“ zu untersagen und Bußgelder anzuordnen.

Als vorläufige Lösung rät Carolin Arenz den Nutzern des Buttons, einen Zwei-Klick-Empfehlungsbutton einzubinden (zum Beispiel von Heise). „Durch dieses Verfahren wird ein Zwischenschritt eingefügt, welcher bewirkt, dass erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zur Datenweitergabe und Kommunikation mit Facebook (oder auch Google, Twitter u.ä.) die tatsächliche Verlinkung des jeweiligen Buttons aktiviert wird.“ Der Code zur Einbindung des Zwei-Klick-Empfehlungsbuttons ist kostenfrei erhältlich. Die entsprechende detaillierte Verfahrensbeschreibung darf die IHK Kassel interessierten Unternehmen mit Unterstützung von Heise zur Verfügung stellen.

Weitere aktuelle Informationen unter www.ihk-kassel.de in der Rubrik „Recht und Fair Play“ im Bereich „Wettbewerbsrecht“ unter „Downloads“. Im Newsticker „Recht und Fair Play“ gibt es  jeweils Informationen zur aktuellen Entwicklung. Fragen beantworten gerne Carolin Arenz oder Richard Straka, Telefon (0561)  7891-315, E-Mail: straka@kassel.ihk.de. (red)