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Posch: Winterdienst wird in bisherigem Umfang stattfinden

Hessen. „Der Winterdienst auf Autobahnen, Bundestraßen, Landes- und Kreisstraßen wird im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren stattfinden. Es wird keine Verkürzung der Streuzeiten auf Landes- und Kreisstraßen um zwei  Stunden an Werktagen geben, sondern es wird nach wie vor  von 6 bis 22 Uhr an allen Tagen der Woche gestreut beziehungsweise geräumt werden“, sagte der Hessische Verkehrsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden. „Die ursprünglich eingeschränkten Winterdienstzeiten entsprechen zwar den gesetzlichen Vorgaben und würden die Einsparvorgabe des Landes an die Ressorts erfüllen können, dennoch ist ein nur an den rechtlichen Mindestanforderungen orientierter Winterdienst in Hessen schon aufgrund der besonderen Topographie und der unkalkulierbaren Winter schwer einzuhalten“, so Posch.

„Wenn der kommende Winter  den beiden vergangenen  harten Wintern ähneln wird, wird die Landesregierung lösungsorientiert handeln, um das bisherige Niveau im Winterdienst zu halten. Dabei werden die erheblichen Preissteigerungen von Streusalz von bisher 60 Euro die Tonne auf rund 90 Euro je Tonne genauso zu berücksichtigen sein, wie die Verteuerung der Spritkosten für die Räumfahrzeuge. Das bedeutet mit anderen Worten, die Aufrechterhaltung des bisherigen Winterdienstniveaus kostet definitiv mehr als bisher. Nach Gesprächen mit dem Finanzministerium sehe das Verkehrsministerium Möglichkeiten, den Winterdienst in vollem bisherigem Umfang zu gewährleisten“, sagte der Minister.

In einem durchschnittlichen mittleren Winter ist mit Jahreskosten  von rund 8,7 Millionen Euro zu rechnen. Der vergangene Winter wird diesen Rahmen sicher sprengen. Da das Haushaltsjahr nicht den zu bewältigenden Wintern entspricht, kann eine finale Kostenaussage erst mit Beginn des Jahres 2012 erfolgen.

Mit der jetzigen Entscheidung über die zeitliche Dauer des Winterdienstes werden die Bundesautobahnen 24 Stunden offengehalten und alle zwei Stunden gestreut. Die Bundesstraßen werden von 6 bis 22 Uhr offengehalten und alle drei Stunden gestreut und geräumt. Die  Landes- und Kreisstraßen werden von 6 bis 22 Uhr gestreut und geräumt. Somit bleibt die bisherige Regelung des vergangenen Winters bestehen. (red)