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KPV informiert über Änderungen der HGO

Frielendorf. In einer Informationsveranstaltung am Montag, 31. Oktober, informierte die kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU Schwalm-Eder im Hotel Hassia über die vorgesehenen Änderungen  der Hessischen Gemeindeordnung. KPV Kreisvorsitzender Jürgen Monstadt (Homberg) konnte dazu eine große Zahl kommunaler Mandatsträger und den CDU Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Bernd Siebert (Gudensberg) begrüßen. Der Kreisgeschäftsführer Jürgen Lepper (Neukirchen) stellte die geplanten Änderungen der HGO vor und gab dazu weiterführende Erläuterungen.

Wesentliche Neuerungen sind:
Die Vorschriften für  Bürgerbegehren werden erleichtert.  Die formalen Anforderungen werden vereinfacht, die Information der Antragsteller verbessert und eine nachträgliche Heilung bei Mängeln ermöglicht. Damit verbunden wird auch die Fusion von Gemeinden erleichtert werden.

Ein weiterer Beitrag für mehr Demokratie in den hessischen Gemeinden stellt die Einführung eines Misstrauensvotums dar. Bürgermeister oder Landräte, die sich des öffentlichen Vertrauens in ihre Amtsführung nicht mehr sicher sind, sollen das Recht erhalten, in der Gemeindevertretung bezie im Kreistag die Vertrauensfrage zu stellen und damit eine  Zuruhesetzung, bei Beibehaltung der bis dahin zustehenden Versorgung, zu ermöglichen.

Die Verschuldung der Städte und Gemeinden soll durch eine  Genehmigungspflicht für die Aufnahme von Kassenkrediten verringert werden.

Die Kommunen sollen in Zukunft wieder mehr unternehmerische Möglichkeiten erhalten. Durch die Einführung eines Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine Balance zwischen kommunaler Steuerung und unternehmerischer Freiheit geschaffen. Dies kann zukünftig auch durch mehrere Kommunen gemeinsam realisiert werden.

Für Gemeinden wird es künftig möglich sein, aus kommunalen Zweckverbänden auszutreten. Oftmals sind solche Mitgliedschaften für Kommunen zur erheblichen Belastung geworden, ohne dass sie sich davon lösen können.

Neue Kommunikationstechnologien finden jetzt auch Berücksichtigung in den Kommunalgesetzen. So wird die Nutzung von E-Mail und Internet für Veröffentlichung und Kommunikation der Organe eine gesetzliche Grundlage erhalten. Dies ist ein sinnvoller Schritt zum Anschluss von Verwaltungen und Gemeindeparlamente an die technische Entwicklung.  (red)