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„Aufreizende Reklameschilder“ – FWG empört

Melsungen. Die FWG-Fraktion im Melsunger Stadtparlament ist empört über die „aufreizenden Reklameschilder“ an einem Verkaufshäuschen direkt gegenüber dem neuen Dienstleistungszentrum Am Sand. Fraktionsvorsitzender Martin Gille vertritt die Auffassung, dass hier ein Verstoß gegen § 5 der Ortsbausatzung der Stadt Melsungen vorliegt. Die Reklame sei im Verhältnis zur Größe des würfelartigen Gebäudes unangemessen. Falls der Standort des Verkaufsgebäudes nicht in den Geltungsbereich der Ortsbausatzung fallen sollte, so sei dennoch eine zurückhaltende Werbung angebracht, wie das in der Melsunger Innenstadt der Fall sei.

Das Dienstleistungszentrum der Stadt grenzt unmittelbar an die Innenstadt an, ein Zugang ist über die Mühlenstraße geschaffen worden. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stefan Witzel fordert den Magistrat auf, den geschotterten Teil des Zugangsweges von der Mühlenstraße zum Dienstleistungszentrum noch vor dem Wintereinbruch zu pflastern, weil dieser Weg bei Eis und Schnee wahrscheinlich unpassierbar sei. (red)