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Posch: Breitbandausbau braucht keinen Zwang

Wirtschaftsminister wirbt im Bundesrat für hessische Strategie

Hessen. Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch hat im Bundesrat vor einem Zwang zum Universaldienst bei der flächendeckenden Breitbandversorgung gewarnt. „Eine gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen für einen Universaldienst würde den Aufbau zukunftsfähiger Hochgeschwindigkeitsdatennetze der nächsten Generation behindern. Er könnte allenfalls eine Grundversorgung sicherstellen, aber dies lässt sich auch einfacher erreichen, wie Hessen gezeigt hat“, so die Auffassung von  Minister Posch anlässlich der Debatte über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Auch die EU-Kommission hatte am 23. November veröffentlicht, dass eine Änderung des Universaldienstes unverhältnismäßige Belastungen für die Marktakteure mit sich bringen oder Verwerfungen am Markt verursachen würde. Daher sieht auch die EU-Kommission von einer grundsätzlichen Änderung der bisherigen Regelungen ab.

„Eine Universaldienstverpflichtung mit festgelegter Bandbreite verunsichert etablierte und neue Akteure im Telekommunikationsmarkt und behindert damit Investitionen“, argumentierte der Minister. „Der Breitbandausbau in Deutschland erfordert sichere Rahmenbedingungen und Leitplanken. Wir können und sollten es uns nicht leisten, mit der Diskussion noch einmal bei „Null“ anzufangen.“ Posch sprach sich für eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern über das Vorgehen beim Ausbau der auf kommende Anforderungen ausgelegten Hochgeschwindigkeitsnetze aus.

Dem Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes bescheinigte Posch Augenmaß und Ausgewogenheit: „Die grundlegende Regulierungssystematik im Telekommunikationsmarkt, die sich in Deutschland zweifellos bewährt hat, wird beibehalten; dies stellt einen maßgeblichen Baustein für Kontinuität und Planungssicherheit dar. Eine faire Risikoteilung zwischen Investor und dem Nutzer wird bei Netzen der nächsten Generation nun in der Entgeltregulierung verankert. Das Land Hessen erwartet, dass die sich hieraus ergebenden Chancen für die Telekommunikationsanbieter künftig im Sinne eines marktgetriebenen Breitbandausbaus genutzt werden können.“

Hessen fördert den Breitbandausbau mit Beratung, organisatorischer Unterstützung und finanziellen Zuschüssen. Ende 2011 soll die flächendeckende Grundversorgung erreicht sein, bis 2014 sollen mindestens 75 Prozent der Haushalte Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s. – sogenannte Hochgeschwindigkeitsanschlüsse – nutzen können. (red)