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Raubüberfall in Wohnung: Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus

Niedervorschütz. Am frühen Abend des 22. November wurde in der Obervorschützer Straße in Felsberg-Niedervorschütz ein 50-jähriger Mann von drei Tätern in seinem Haus überfallen und durch einen Messerstich schwer verletzt (wir berichteten). Der 50-Jährige, wie auch seine 48-jährige Lebensgefährtin, die während des Überfalles hinzu gekommen war und dann ebenfalls bedroht  und beraubt wurde, leiden nach wie vor sehr unter dem Geschehenen. Der 50-jährige Mann befindet sich noch im Krankenhaus. Zur Bearbeitung des Falls wurde bei der Regionalen Kriminalinspektion  Homberg eine Arbeitsgruppe – „AG Estrich“ – eingerichtet.

Die „AG Estrich“ ist rund um die Uhr erreichbar über das eigens geschaltete Hinweistelefon (05681) 774170 oder per eMail an  AG-Estrich@polizei.hessen.de.

Im Zuge des intensiven Kontaktes der Ermittlungsbeamten zu den Opfern konnten die Beschreibungen der Täter präzisiert und  differenziert werden. Hier eine aktualisierte Beschreibung der Täter: Alle drei Täter hatten eine schlanke Figur und sprachen deutsch mit Akzent. Untereinander sprachen sie nicht deutsch, sondern, nach Einschätzung der Opfer, türkisch. Alle trugen blaue Jeans und helle Turnschuhe. Ein Täter trug graue, an den Handinnenflächen geriffelte, Stoffhandschuhe (in Baumärkten erhältliche Gartenhandschuhe), die beiden anderen trugen eine Art Latexhandschuhe. Zwei Täter trugen als Oberbekleidung ein schwarzes Sweatshirt mit hochgezogener Kapuze. Zwei Täter waren zirka 165 bis 170 Zentimeter groß, etwa 17 bis 20 Jahre alt. Einer dieser Täter trug eine graue Wollmütze mit blauen Streifen, die er weit ins Gesicht hinuntergezogen hatte und einen grauen,  zerzausten Wollschal. Ein Täter war zirka 175 Zentimeter groß und 20 bis 25 Jahre alt. Er hatte vermutlich einen Oberlippenbart und trug ein  schwarzes Sweatshirt mit Kapuze. Zwei Täter führten je eine silberfarbene Pistole, einer ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser mit schwarzem Griff mit sich.

Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, hat die Staatsanwaltschaft eine Belohung in Höhe von  2.500 Euro ausgesetzt.  Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Bedienstete, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von  Straftaten gehört. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung  erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.(ots)