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Edgar Franke: Landesregierung behindert Energiewende

Hessen. „Die Landesregierung hat vollmundig die Energiewende in Hessen ausgerufen, gleichzeitig behindert sie die Kommunen beim Mitmachen“, stellt der Bundestagsabgeordnete Dr. Edgar Franke (SPD) fest. Generell käme den Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende eine wesentliche Rolle zu. Das habe auch der Hessische Energiegipfel gezeigt. Um die den Kommunen zugedachte Rolle zu ermöglichen, müsse aber diesen ermöglicht werden, sich mehrheitlich an Projekten der Energiegewinnung und –verteilung beteiligen zu können.

Die von der Landesregierung beschlossene Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sähe vor, dass bei der Verteilung der Energie nur Wärme mit bis zu 100 Prozent, Elektrizität aber nur bis zu 50 Prozent kommunaler Eigentümerschaft verteilt werden darf. Für diese Unterscheidung gäbe es keinen sachlichen Grund.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handele es sich bei der örtlichen Energieversorgung um kommunale Selbstverwaltung. Demnach müsse die Energieversorgung durch die Kommune grundsätzlich zulässig sein, sagt Franke, der stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Aktuell wollen viele Kommunen nach dem Auslaufen von Konzessionsverträgen die Stromnetze kaufen und zum Teil die Energieerzeugung und -versorgung rekommunalisieren.

„Diese Änderung des § 121 HGO ist so eine Verhinderungstaktik der Hessischen Landesregierung“, stellt Franke sichtlich verärgert fest. „Kommunen, die den Weg in die Gründung kommunaler Energiegesellschaften gegangen sind, werden zurückgeworfen. Statt Vorteile für die Bürgerschaft, statt Wertschöpfung, die in der Region verbleibt, werden wenige große Energieversorgungsunternehmen absichert.“ Privat vor Staat, das sage die FDP dazu. Franke erkennt dagegen wieder die bekannte Klientelpolitik. „Gemeinwohl und kommunale Selbstverantwortung bleiben da auf der Strecke“, bedauert er. (red)