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Zuschuss für Existenzgründer ist gekürzt worden – IHK rechnet mit weniger Jungunternehmern

Kassel. Die Kürzungen beim Zuschuss für Existenzgründer sind Ende Dezember in Kraft getreten. Mittel- und langfristig rechnet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel damit, dass sich die höheren Hürden sowie die gekürzte Förderung im Vergleich zu den Vorjahren in geringeren Zahlen bei den Existenzgründungen niederschlagen. „Eine Kürzung eines Zuschusses ist nicht per se schlecht“, erklärt Carsten Heustock, stellvertretender IHK-Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung. „Die aktuelle Kürzung hätte allerdings etwas moderater ausfallen können, um die möglichen negativen Auswirkungen auf das Gründungsgeschehen abzuschwächen.“ So sei beispielsweise der Zeitdruck für eine Gründungsentscheidung spürbar gestiegen – potenzielle Jungunternehmer könnten dadurch abgeschreckt und die Firmengründung zu den Akten gelegt werden.    

„In den Monaten November und Dezember kam es zu einem vergleichbaren Phänomen wie bei der Abwrackprämie“, berichtet Heustock. „Viele potenzielle Selbstständige haben unsere Beratungsgespräche besucht, um ihr Gründungsvorhaben kurz vor Toresschluss noch in die Tat umsetzen zu können.“ Durch die Vielzahl der vorgezogenen Gründungen werden nach Angaben der Kammer kurzfristig deutlich weniger Personen den Gründungszuschuss beantragen.

Die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf einen Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung sei ein Faktor, der bei potenziellen Gründern für Verunsicherung sorge. Hinzu kommt, dass der Zeitdruck für eine Gründungsentscheidung steigt: „Bei Antragstellern muss der verbleibende Restanspruch auf Arbeitslosengeld nunmehr 150 Tage betragen – zuvor waren es 90 Tage“, sagt Heustock. Ein Beispiel: Wenn ein Gründer ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, habe er sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies führe dazu, dass Existenzgründer bereits im ersten Monat der Arbeitslosigkeit die Selbstständigkeit starten müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten – vor der Änderung hatten Existenzgründer drei Monate Zeit. Heustock: „Allerdings werden sich die Jungunternehmer in spe, die von ihrer Geschäftsidee überzeugt sind, weiterhin selbstständig machen.“

Bei jedem Gründungsvorhaben ist es elementar wichtig, dass potenzielle Selbstständige Klarheit über ihr Geschäftsmodell haben und ihr Konzept bis zum Ende durchdenken. Außerdem sollten sie die Finanzierung gut vorbereiten. Dabei helfen kostenlos die Existenzgründungsberater in den jeweiligen Servicezentren der IHK, Termine können individuell vereinbart werden. Zu ausgewählten Themen organisiert die IHK regelmäßig kostenlose Veranstaltungen – unter anderem zur Kaufmännischen Betriebsorganisation, zum Marketing und zur Vorbereitung für ein Bankgespräch.

Weitere Informationen über kostenlose Veranstaltungen unter www.ihk-kassel.de in der Rubrik „Veranstaltungen“. Informationen über Ansprechpartner sowie Hintergründe zur Existenzgründung findet man im Bereich „Starthilfe und Unternehmensförderung“ unter „Existenzgründung“. (red)



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