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Erwerbstätigenzahl in Hessen um 1,5 Prozent gestiegen

Hessen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Hessen stieg im Jahresdurchschnitt 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Damit setzte sich die im Vorjahr begonnene positive Entwicklung auch im aktuellen Jahr verstärkt fort. Der relative Zuwachs 2011 war stärker als im bundesdeutschen Durchschnitt. Dies teilt das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) mit.  Bundesweit betrug der Anstieg der Erwerbstätigenzahl im Jahr 2011 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum 1,3 Prozent. Die Entwicklung in den Ländern war sehr unterschiedlich. Die Veränderungsraten reichten von minus 0,8 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern) bis plus 1,9 Prozent (Bayern). Mit einer Zuwachsrate von 1,5 Prozent lag Hessen im vorderen Bereich der Länder. Auch im Vergleich der Regionen gab es einen deutlichen Unterschied: In den alten Ländern (ohne Berlin) betrug die Zuwachsrate plus 1,5 Prozent, während die neuen Ländern (ohne Berlin) im aktuellen Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur einen relativen Zuwachs von 0,2 Prozent verzeichneten.

Zurückzuführen ist die günstige Entwicklung der hessischen Erwerbstätigenzahl in erster Linie auf einen Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die den größten Teil der Erwerbstätigen ausmachen. Nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2011 in Hessen rund 2,288 Millionen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, knapp 58 000 oder 2,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die Zahl der Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten sank erneut. Nach noch vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Zahl der 1-Euro-Jobber 2011 über 30 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den Erwerbstätigenzahlen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom 2. Januar 2012 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem alle Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Die aktualisierten Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit können auf der Homepage des AK ETR unter www.ak-etr.de abgerufen werden.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendler in diese Region ihren Arbeitsplatz erreichen. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und marginal Beschäftigte) oder als Selbstständige einschließlich deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 stehen. Aufgrund umfassender Revisionsarbeiten, in deren Verlauf für alle Bundesländer alle bisherigen Regionalergebnisse für die Erwerbstätigen am Arbeitsort grundlegend überarbeitet und auf die neue, ab dem Jahr 2008 gültige Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) umgesetzt werden, kann derzeit in den Berechnungen noch nicht die Gesamtzahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort ausgewiesen werden. (red)