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Warlich zum Rettungsschirm: Vergabekriterien nicht objektiv

Niedenstein. Mit Borken, Frielendorf, Homberg, Neuental und Spangenberg fallen laut Internetseite des Finanzministeriums fünf Gemeinden unter den „Kommunalen Rettungsschirm“. Das sei ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenke, dass der Kommunale Finanzausgleich gekürzt worden sei und ein kleinerer Betrag unter der Bezeichnung „Kommunaler Rettungsschirm“ verteilt werde, erklärt Jörg Warlich, Fraktionsvorsitzender der Niedensteiner Grünen in einer Pressemitteilung.

Warlich kritisiert, dass möglicherweise Niedenstein die Kriterien des Landes nicht erfülle, weil die Stadt in den betreffenden Jahren die Einwohner mit Beiträgen für den Straßenausbau belastet habe. Er könne dies nicht nachvollziehen, weil die Stadt Niedenstein seit Jahren Gebühren für die Erneuerung von Gemeindestraßen erhebe und die Bürger erheblich belaste. Viele Gemeinden würden diesen ungeliebten Weg nicht gehen. Niedenstein müsse den konfliktreichen Weg einschlagen und werde dafür nun bestraft. Der kommunale Rettungsschirm werde Niedenstein nicht angeboten.

Borken und Spangenberg hätten zum Beispiel keine Straßenerneuerungsbeiträge von den Bürgern und würden dafür, so Jörg Warlich wörtlich, „nun auch noch belohnt“. Sie könnten unter den Rettungsschirm schlüpfen.

Bei einigen Gemeinden werde die Satzung auf der Internetseite angezeigt. Hier stelle sich die Frage, ob die betreffenden Gemeinden die Satzungen erst kürzlich verabschiedet hätten. Andere Gemeinden veröffentlichten keine Straßenbeitragssatzung. Hier sei zu vermuten, dass keine entsprechende Satzung existiere. In Niedenstein hätten Anlieger bis zu 12.000 Euro für die Straßenerneuerung zahlen müssen. Die finanzielle Situation der Stadt Niedenstein würde ohne die Erhebung derartiger Beiträge noch problematischer sein. Die Umsetzung der Satzung bedeute erhebliches Konfliktpotential mit den betreffenden Bürgern. Aus dem Grund fordert Jörg Warlich objektive Kriterien für den „kommunalen Rettungsschirm“. Die durch die Straßenbeitragssatzung vereinnahmten Beiträge müssten herausgerechnet werden, um eine Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Situation zu erhalten.

Laut Internetseite des Hessischen Finanzministeriums würden bei der Verteilung der finanziellen Mittel zwei Werte unter die Lupe genommen:

1. Der Durchschnitt des Kassenkreditniveaus 2009/ 2010 in Euro je Einwohner
2. Der Durchschnitt des ordentlichen Ergebnisses 2005 bis 2009 in Euro je Einwohner.

In dem Zusammenhang spreche das zuständige Ministerium von „objektiven Kriterien“. Die Ausführungen zeigten, dass die Kriterien nicht objektiv seien. Die ordentlichen Ergebnisse müssten, so Warlich, um die Straßenerneuerungsbeiträge bereinigt werden, um eine Vergleichbarkeit zu erhalten. (red)