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Regine Müller: Pflegegesetz stellt Altenpflege-Beschäftigte unter Generalverdacht

Schwalm-Eder. Regine Müller, SPD-Landtagsabgeordnete aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis, kritisiert den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz. „Dieses Gesetz geht davon aus, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen vor den Pflegekräften geschützt werden müssen. Das ist weit entfernt von der Realität und beleidigt die Beschäftigten, die mit großem Engagement ihrer anspruchsvollen Arbeit nachgehen“, betont Regine Müller als seniorenpolitische Sprecherin und Rednerin der SPD-Fraktion zur heutigen Debatte im Landtag.

Zwar könne es auch in der Pflege zu Fehlverhalten kommen. „Das sind aber Einzelfälle, die zumeist im privaten Bereich auftreten und die Folge von Überforderung sind. Umso wichtiger ist es, im Pflegebereich Personalstandards festzulegen, die für gute Arbeitsbedingungen sorgen“, fordert Müller.

Zudem fehlten wichtige Neuregelungen, wie sie der SPD-Entwurf für ein Heimgesetz vorsehe, zum Beispiel der Anspruch auf ein Einzelzimmer im Pflegeheim. „Wer sein Leben lang hart gearbeitet und die Grundlage für unseren Wohlstand geschaffen, darf nicht am Lebensende aus Kostengründen jeder Intimsphäre beraubt werden“, so Müller.

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sehe außerdem die Einbeziehung der ambulanten Dienste vor. Die Gegebenheiten in einer Einrichtung seien aber mit denen eines mobilen Pflegedienstes nicht zu vergleichen. „Einen ambulanten Pflegedienst kann man jederzeit kündigen, eine Einrichtung zu verlassen ist ungleich schwerer. Von daher gibt es einen ganz anderen Abhängigkeitsgrad“, erklärt Müller.

„CDU und FDP wären gut beraten, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir haben mit dem SPD-Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz eine gute Grundlage für die weitere Beratung“, sagt sie. Dieser garantiere den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtung je nach Grad der Abhängigkeit, lege gute Personalstandards zugrunde und sorge für gemeinsame Prüfungen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst.

Zum Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform ging die Zuständigkeit für das Heimgesetz auf die Länder über. Die hessische SPD-Landtagsfraktion legte im Juni 2010 den Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz vor. Im Februar 2011 legten die Fraktionen von CDU und FDP ihren Entwurf für ein Hessisches Pflege- und Betreuungsgesetz vor. Nach massiver Kritik von Seiten der Verbände wurde noch vor der Anhörung ein umfangreicher Änderungsantrag eingereicht. Nach der Anhörung, die im August 2011 stattfand, wurde ein weiterer Änderungsantrag von Seiten von CDU und FDP angekündigt, der dann erst im Januar 2012 eingereicht wurde. In der Plenarwoche 31. Januar bis 1. Februar 2012 erfolgte die zweite Lesung der beiden Gesetzentwürfe. (red)



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